Sachverhalt:
Am 17.11.2020 fasste der
Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
(BPl) „Solarpark Am Fleischackerloch“. Ebenso beschlossen wurden die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung der
Unterlagen (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der
Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB). Diese erste, nicht förmliche
Beteiligungsstufe im Verfahren wurde gemeinsam und inhaltsgleich mit dem
parallelen Bauleitplanverfahren der Verbandsgemeinde Landstuhl zur notwendigen
Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) ordnungsgemäß durchgeführt.
Alle im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligungsstufe eingereichten Stellungnahmen – Anregungen, Einwände, Bedenken
– wurden vom beauftragten Fachbüro Gutschker & Dongus ordnungsgemäß
erfasst, auf die Vereinbarkeit mit dem Planvorhaben geprüft und entsprechend
bewertet. Als Ergebnis dieses sogenannten Abwägungsverfahrens wurde eine
Beschlussvorlage zur Abwägung erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Nach
Prüfung durch die Verwaltung erhalten Sie in der Anlage den Abwägungsvorschlag
(auch Synopse genannt), der alle Stellungnahmen mit Ausführungen zum Vorhaben
beinhaltet, zur Kenntnisnahme und Entscheidung.
Systematisch finden Sie im
Abwägungsvorschlag auf der linken Seite die stellungnehmende Einrichtung mit
Ordnungsnummer, den Inhalt der Stellungnahme und jeweils auf der rechten Seite
die Auswirkungen und Relevanz dieser auf die Planung, ggf. auch die
Notwendigkeit von Nachbesserungen. Einen abschließenden Abwägungsvorschlag
finden Sie jeweils in der Zeile unterhalb der Stellungnahmen.
Vereinfacht zusammengefasst
gingen zwar zahlreiche Stellungnahmen ein, welche jedoch meist Hinweise zur
Bauausführung oder auf einzuhaltende Abstandsflächen beinhalteten. Ablehnende
Stellungnahmen sowie Stellungnahmen der Bürger gingen in dieser Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB nicht ein.
In zahlreichen Abstimmungs- und
Verhandlungsgesprächen konnte die Planung dahingehend abgestimmt werden, dass
durch geringfügige Anpassungen der Planung (v.a. Anpassung der Baugrenze), eine
Vereinbarkeit mit den Hinweisen der Stellungnahmen
erreicht wird.
Die entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Synopse
angepasste und aktualisierte Planung (vorhabenbezogener B-Plan Teilbereich Ost,
vorhabenbezogener B-Plan Teilbereich West, textliche Festsetzungen, Begründung,
Umweltbericht, Modullayout Ost, Modullayout West, Abwägung/Synopse) erhalten
Sie in der Anlage.
Beschlussvorschlag:
Notwendig ist die Fassung
folgender Beschlüsse:
1.
Der Abwägung wird entsprechend dem vorgelegten Beschlussvorschlag (Synopse)
ausdrücklich zugestimmt (Abwägungsbeschluss, § 2 Abs. 3 BauGB).
2.
Auf Grundlage des gefassten Abwägungsbeschlusses wird die Planung entsprechend
den aktualisierten Planungsunterlagen (s. Anlage) angenommen.
3.
Auf der Grundlage der geänderten Planungsunterlagen erfolgt die Weiterführung
des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des BPl. Vorbehaltlich einer analogen
Beschlussfassung der Verbandsgemeinde Landstuhl im Parallelverfahren zur
Teiländerung des FNP erfolgen die weiteren Verfahrensschritte gemeinsam.
4. Schnellstmöglich soll die
zweite, förmliche Beteiligungsstufe im Bauleitplanverfahren durchgeführt
werden, konkret: > Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der
Unterlagen für die Dauer eines Monats (§ 3 Abs. 2 BauGB) > Beteiligung der
Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachgemeinden (§ 4 Abs. 2 und § 2
Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge vorberaten und für die abschließende Beschlussfassung im Stadtrat entsprechende Empfehlungsbeschlüsse fassen.
Der Stadtrat möge auf der Grundlage der Empfehlungen des Hauptausschusses die abschließenden Beschlüsse fassen.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein