Sachverhalt:
Wie bekannt ist, beabsichtigt die Sickingenstadt Landstuhl (SSL) mit Unterstützung der Verbandsgemeinde Landstuhl (VG) die Entwicklung eines Gewerbegebietes (GE) am westlichen Stadtrand, im Bereich „Fleischackerloch“ sowie angrenzend, als Lückenschluss in Richtung Stadtmitte - entlang der Saarbrücker Straße, die Entwicklung eines Mischgebietes.
Die Planungsabsicht wurde bereits mit der Regionalplanung und den dort beteiligten Stellen abgestimmt und wird sich in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans West-pfalz (voraussichtlich gegen Ende des Jahres) wiederspiegeln.
Zudem wurden bereits die Vorbereitungen zur notwendigen Teiländerung des Flächen-nutzungsplans (FNP) der VG eingeleitet, woran auch die SSL mit der Erstellung eines Gewerbeflächenkonzeptes beteiligt ist.
Die FNP-Teiländerung wird vom Büro igr AG aus Rockenhausen
durchgeführt.
Insofern war es konsequent und sachlich richtig, auch für die Erstellung des
auf dem Gewerbeflächenkonzept und der FNP-Teiländerung aufbauenden
Bebauungsplan (BPl) das Büro igr AG um die Abgabe eines Angebotes
zu bitten. Aufgrund der dadurch entstehenden Synergien und zudem der
Vorkenntnisse von igr AG in diesem speziellen Fall, macht es auch keinen Sinn
alternativ ein anderes Planungsbüro anzufragen.
Das vorgelegte Angebot (eine Kopie ist in der Anlage
beigefügt) umfasst die Punkte Bebauungsplan,
Abwägungsvorschlag, Fachgutachten, Umweltbericht, Artenschutzrechtliche
Potentialabschätzung, Regenwasserbewirtschaftungskonzept sowie die Nebenkosten
und schließt in Summe mit 59.687,38 € (netto à brutto: 71.027,98 €).
Die Teilnahme an Sitzungen ist separat entsprechend der Nebenkostenliste zu
vergüten.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge dem Stadtrat die Auftragsvergabe an igr AG empfehlen.
Der Stadtrat möge die Auftragsvergabe entsprechend dem vorliegenden Angebot beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
bei Buchungsstelle: 5110.562550 stehen derzeit (Stand 18.06.2018) noch
Mittel
in Höhe von: 85.000 € zur Verfügung.
Wobei zu beachten ist, dass in 2018 sicher nur
Anteile des Gesamthonorars fällig werden.