Bauvoranfrage_Errichtung eines Einfamilienwohnhauses_Eichenstraße

Betreff
Bauvoranfrage_Errichtung eines Einfamilienwohnhauses_Eichenstraße
Vorlage
LS/198/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr:   13 /21

Baustelle:     Eichenstraße 28, 66849 Landstuhl

Projekt:      Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Grundstücksteilung

Baugeb. gem. BauNV WA  Plan-Nr. 1585/32

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan..........Wohngebäude.......Genehmigungsfrei                                                                                                                      

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Das Baugesuch wurde in der Bauausschusssitzung der Stadt Landstuhl am 13.04.21 behandelt und abgelehnt.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist nach eingehender Prüfung der Rechtslage zu der Auffassung gelangt, dass das beantragte Vorhaben bzgl. der Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksgrenze, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen wird. Insofern beabsichtigt die Kreisverwaltung unter der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens das von der Stadt Landstuhl verweigerte Einvernehmen gem. §71 LBauO zu ersetzen (siehe Schreiben v. 27.05.2021 im Anhang)

 

Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 2 LBauO gibt die UBA der Stadt Landstuhl Gelegenheit, die Angelegenheit nochmals im Stadtgremium zu behandeln und das Ergebnis der UBA mitzuteilen.

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.