Sachverhalt:
Die Schulturnhalle, als Teil der
Karlstalhalle Trippstadt steht in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Landstuhl.
Da sowohl die Ortsgemeinde Trippstadt als auch die örtlichen Vereine und
sonstige örtliche Gruppen, die Möglichkeit haben diesen Teil der Karlstalhalle
für Veranstaltungen jeglicher Art zu nutzen, wird die Ortsgemeinde insofern
entlastet, als sie sich selbst den Bau und die Unterhaltung einer
Mehrzweckhalle ersparen kann.
Beiliegender Entwurf des
Mitbenutzungsvertrages soll zukünftig die Mehrfachnutzung sowie die
Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde regeln.
Ebenso liegt ein Abrechnungsmuster der Beratungsvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
den Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle
Trippstadt zwischen der OrtsgemeindeTrippstadt und der Verbandsgemeinde
Landstuhl zu beschließen.
2. Der Gemeinderat beschließt den Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle Trippstadt zwischen der
OrtsgemeindeTrippstadt und der Verbandsgemeinde Landstuhl.