Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle Trippstadt zwischen der Ortsgemeinde Trippstadt und der Verbandsgemeinde Landstuhl

Betreff
Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle Trippstadt zwischen der Ortsgemeinde Trippstadt und der Verbandsgemeinde Landstuhl
Vorlage
TRI/104/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schulturnhalle, als Teil der Karlstalhalle Trippstadt steht in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Landstuhl. Da sowohl die Ortsgemeinde Trippstadt als auch die örtlichen Vereine und sonstige örtliche Gruppen, die Möglichkeit haben diesen Teil der Karlstalhalle für Veranstaltungen jeglicher Art zu nutzen, wird die Ortsgemeinde insofern entlastet, als sie sich selbst den Bau und die Unterhaltung einer Mehrzweckhalle ersparen kann.

 

Beiliegender Entwurf des Mitbenutzungsvertrages soll zukünftig die Mehrfachnutzung sowie die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde regeln.

 

Ebenso liegt ein Abrechnungsmuster der Beratungsvorlage als Anlage bei.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle Trippstadt zwischen der OrtsgemeindeTrippstadt und der Verbandsgemeinde Landstuhl zu beschließen.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt den Mitbenutzungsvertrag für die Karlstalhalle Trippstadt zwischen der OrtsgemeindeTrippstadt und der Verbandsgemeinde Landstuhl.