Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Queidersbach hat in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2018 die Einführung des
wiederkehrenden Ausbaubeitrags zum 01.01.2019 beschlossen.
Die Erhebung von
Ausbaubeiträgen setzt eine wirksame Widmung der Straßen in der Ortslage voraus.
Da die Rechtsprechung der
letzten Jahre deutlich höhere Anforderungen an die „Widmung“ stellt, empfiehlt
die Verwaltung die Verkehrsflächen der „Dellfeldstraße“ (Gehweg und Fahrbahn)
mit den Flurstücksnummern 3575/6 und 3575/11 gem. § 36 Landesstraßengesetzes
(LStrG) i.V.m. § 3 Nr. 3a LStrG aus Rechtssicherheitsgründen erneut zu widmen.
Die „Dellfeldstraße“ beginnt
im Süden an der „Eckstraße“ und verläuft nach Norden, wo sie an der
„Julius-Konrad-Straße“ endet. Auf Höhe der FlStNr. 3570/1 führt ein Fußweg nach
Osten, der an der Straße „Zum Wasserstein“ endet.
Der genaue Verlauf der Verkehrsanlage ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Queidersbach möge die Widmung der „Dellfeldstraße“ beschließen
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: