Bauantrag_Einfamilienhaus mit Garage, Eisenhammerstraße

Betreff
Bauantrag_Einfamilienhaus mit Garage, Eisenhammerstraße
Vorlage
TRI/094/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Baustelle:     Eisenhammerstraße 2a, 67705 Trippstadt

Projekt:         Einfamilienhaus mit Garage

Baugeb. gem. BauNV  Wohnbaufläche  Plan-Nr. 1741/20

Baukosten:  150.000,00

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände        

Bauplanungsrechtlich keine Einwände. Das eingeschossige Wohnhaus mit Flachdach fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Bauordnungsrechtlich ist seitens der Kreisverwaltung die Zulässigkeit der grenzständigen Garage zu überprüfen, da diese die max. zulässige Wandhöhe von 3,20m im Mittel über bestehendem Gelände überschreitet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen bauplanungsrechtlich herzustellen.

Abstandsflächenermittlung ist Bauordnungsrecht und unterliegt somit dem Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung als unterer Bauaufsichtsbehörde.

Die Bauabteilung wird vermerken, dass die grenzständige Garage die max. zulässige Wandhöhe an der Grenze von 3,20m im Mittel überschreitet und die Kreisverwaltung um Prüfung bitten.