Übernahme Personalkosten Kindertagesstätte - Überplanmäßige Ausgaben Haushaltsjahr 2018 und 2019

Betreff
Übernahme Personalkosten Kindertagesstätte - Überplanmäßige Ausgaben Haushaltsjahr 2018 und 2019
Vorlage
LD/054/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2018 waren für die Übernahme von freiwilligen Personalkostenzuschüsse der KiTa Linden Mittel in Höhe von 6.600,00 € geplant. Der Ansatz von 6.600,00 € ist bereits um 550,00 € überschritten.

Mit der Abrechnung der freiwilligen Personalkosten ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 23.871,56 €, womit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 17.271,56 € entstehen.

 

Im Haushaltsjahr 2019 waren ebenfalls Mittel in Höhe von 6.600 € für die Übernahme von freiwilligen Personalkostenzuschüsse der KiTa Linden geplant. Da keine Vorauszahlung im Jahr 2019 geleistet wurde sind die Mittel noch in voller Höhe verfügbar.

Mit der Abrechnung der freiwilligen Personalkosten ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 22.421,15 €, womit überplanmäßige Kosten in Höhe von 15.821,15 € entstehen.

 

Da die beiden Abrechnungen erst im laufenden Jahr 2020 eingegangen sind und bei der Haushaltsplanung nicht abzuschätzen war, welche erheblichen Summen durch die Ortsgemeinde zu tragen sein werden, wurde auch im Jahr 2020 nur eine geringere Summe für den freiwilligen Personalkostenzuschuss im Haushalt eingestellt.
Somit sind auch im Haushaltsjahr 2020 überplanmäßige Kosten für diese Kostenstelle zu erwarten.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2018, sowie das Haushaltsjahr 2019 wie vorgetragen zu.

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle: 3655-541915           

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: