Sachverhalt:
Die Volksbank Glan-Münchweiler eG hat der Rotbach-Grundschule in Hauptstuhl eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 Euro zukommen lassen.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Bürgermeister der
angebotenen Zuwendung zustimmen. Die Zustimmung erfolgte bereits am 30.04.2019.
Neben der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung
Kaiserslautern muss der Verbandsgemeinderat Landstuhl über die Vermittlung der
Spende an die Rotbach-Grundschule abschließend entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Verbandsgemeinderat möge die Geldspende im Wert von 1.000,00 Euro annehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: