Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung Kindsbach im Umlaufverfahren mit Stimmabgabe bis 11.11.2020, 16:00 Uhr, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
Hinsichtlich der Vereinigung der Kreissparkasse Kaiserslautern und der Stadtsparkasse Kaiserslautern stimmt der Gemeinderat den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Gewerbesteuerzerlegung zu.
Zum vorgesehenen Recyclinghof Kindsbach beschließt der Gemeinderat den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags als Grundlage für das weitere Vorgehen.
Der Gemeinderat nimmt den berichtspflichtigen Vertrag gem. § 33 GemO für das Kalenderjahr 2019 zur Kenntnis.
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs nach § 21 GemHVO wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Eilentscheidung in Sachen „partieller Austausch der Bord- und Rinnenanlage im Bereich der Marktstraße, dem Hirtenpfad und der Schulstraße im Zuge der Kabelverlegung der Pfalzwerke“ wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Nach § 35 Absatz 3 Satz 4 der Gemeindeordnung sind die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse dem Gemeinderat in der nächsten Präsenzsitzung zur Bestätigung vorzulegen. Eine Aufhebung ist nur möglich, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
bestätigt die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse.