Übernahme Personalkosten Kindertagesstätte - Antrag Regionalverwaltung Kaiserslautern

Betreff
Übernahme Personalkosten Kindertagesstätte - Antrag Regionalverwaltung Kaiserslautern
Vorlage
LD/049/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Betreuungsaufwand wurden der Kath. Kindertagesstätte „Freunde Jesu“ in Linden, auf Antrag zusätzliche 1,25 Fachkraftstellen, ab dem 01.08.2020 bis 30.06.2021 genehmigt.

Des Weiteren wurde auch eine zusätzliche 0,5 Fachkräftestelle ab dem 01.08.2020 bis 30.06.2021 für die Krippengruppe genehmigt.

 

Hinsichtlich der Finanzierung ist die Ortsgemeinde auch für diese Stellen durch den gesetzlich zu tragenden kommunalen Anteil bereits beteiligt, ohne dass es hierzu eines Antrages bedarf. Der kommunale Anteil beträgt für die gesamten Personalkosten 12,5%. Bei dem kirchlichen Träger verbleibt grundsätzlich ein Anteil von 10% der Personalkosten.

 

Laut den derzeit geltenden Richtlinien des Bischöflichen Ordinariats Speyer sind die kirchlichen Träger jedoch gehalten, den bei ihnen verbleibenden Anteil für diese zusätzlichen Fachkraftstellen an die öffentliche Hand, sprich die Kommunen abzutreten.

 

Dem entsprechend bittet die Regionalverwaltung Kaiserslautern die Ortsgemeinde Linden, diese Kosten, neben dem gesetzlich geregelten Personalkostenanteil, zu übernehmen.

Die Personalkosten werden nach Ablauf des Kindergartenjahres spitz abgerechnet.

Beschlussvorschlag:

Die Ortsgemeinde Linden übernimmt den Trägeranteil der 1,75 Fachkräftestellen wie vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: