Sachverhalt:
Gemäß § 22 der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den
Jahresabschluss 2017 für das Wasserwerk bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang aufgestellt.
Darüber hinaus wurde
gemäß § 26 EigAnVO ein Lagebericht erstellt.
Der Jahresabschluss
schließt mit folgenden Zahlen ab:
Bilanz
Aktiva 9.136.616,59
Euro
Passiva 9.136.616,59
Euro
Gewinn- und
Verlustrechnung
Erträge 1.420.168,40
Euro
Aufwendungen 1.462.683,83
Euro
Jahresverlust 42.515,43 Euro
Der Jahresverlust
2017 i.H.v. 42.515,43 Euro sollte aus der Rücklage entnommen werden.
Ein ausgabewirksamer
Teil im Jahresverlust 2017 ist nicht enthalten. Vielmehr weist die
Gegenüberstellung der kassenwirksamen Aufwendungen und Erträge einen
Einnahmeüberschuss i.H.v. 117.359,59,00 Euro aus.
Zum Ende des Jahres
2017 bestehen noch gemäß § 11 Abs. 8 EigAnVO folgende auszuführenden
Ausgleichsverpflichtungen:
Restbetrag aus 2012
mit 79.643,00 Euro.
Der Jahresabschluss
wurde durch das Wirtschaftsprüfungsbüro Schüllermann und Partner AG, Mainz,
geprüft.
Herr Laehn wird in der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses erläutern.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Wasserwerk wird mit folgenden Endzahlen
festgestellt:
Bilanz
Aktiva 9.136.616,59
Euro
Passiva 9.136.616,59
Euro
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge 1.420.168,40
Euro
Aufwendungen 1.462.683,83
Euro
Jahresverlust 42.515,43 Euro
2.
Der
Jahresverlust i.H.v. 42.515,43 Euro wird den Rücklagen entnommen.
3.
Der
Lagebericht wird zur Kenntnis genommen.
4. Der erzielte Einnahmeüberschuss ist gemäß § 11 Abs. 8 EigAnVO i.H.v. 79.643,00 Euro an die Verbandsgemeinde zurückzuzahlen.