Beitritt zur Gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR (KKR AöR)

Betreff
Beitritt zur Gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR (KKR AöR)
Vorlage
VG/544/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zukünftige Klärschlammentsorgung war bereits Gegenstand der Sitzung der Werksausschüsse vom 24.01.2018 und des Verbandsgemeinderates am 20.12.2018 der ehemaligen Verbandsgemeinde Landstuhl. In diesen Sitzungen wurde ein Beschluss zur Teilnahme an der Gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR AöR) gefasst.

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd wurde kein Beitritts- beschluss gefasst, da die Betriebsführung mittels Betriebsführungsvertrag auf die STE AöR übertragen ist. Der Betriebsführungsvertrag hat noch eine Laufzeit bis 2023.

Da mittlerweile die Fusion der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl vollzogen ist, muss der Beschluss von der neuen Verbandsgemeinde Landstuhl erneut gefasst werden.

 

Die AöR startete am 31.12.2018; einige Gebietskörperschaften sind der Gemeinsamen Anstalt bereits beigetreten. Obwohl die Verbrennungsanlage in Mainz noch nicht in Betrieb ist, sollte der Beitrittsbeschluss bereits jetzt gefasst werden, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind und in Zukunft die Entsorgungssicherheit gewährleistet ist.

Ein genauer Beitrittstermin ist noch nicht genannt, da noch weitere Gebietskörperschaften beitreten wollen und dies zu einem gemeinsamen Termin stattfinden soll.

Der beabsichtigte Beitritt zur AöR wurde gem. § 92 GemO der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern angezeigt. Es wurden keine kommunalaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.

Die bis zum Beitritt anfallenden Klärschlämme werden durch die FWE GmbH & Co. KG entsorgt. Sollte es trotzdem zu unerwarteten Engpässen kommen, sind auf unserem Lagerplatz genügend Kapazitäten zur Zwischenlagerung vorhanden.

Der Umsetzungsvertrag, welcher neben dem konkreten Verwertungsweg alle technischen, logistischen und finanziellen Regelungen trifft sowie die Anstaltssatzung sind als Anlage beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung schlägt vor den Beschluss wie folgt zu fassen:

 

1. Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Landstuhl zum nächst möglichen Zeitpunkt der „Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR (KKR)“ zum Zweck einer ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei.

 

Dieser Beschluss schließt die Annahme der Anstaltssatzung in der hier beigefügten Fassung sowie die Zustimmung zum Beitritt aller weitern Anstaltsträger, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt gem. § 1 der anzupassenden Anstaltsordnung beitreten, ein.

 

2. Dem vorgelegten Umsetzungsvertrag wird zugestimmt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: