Sachverhalt:
Bereits 1985 wurde eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd und der Ortsgemeinde Schopp über die Nutzung der Sportanlagen, darunter auch das Eichwaldstadion, durch die Grundschule Schopp, getroffen.
Durch mangelhafte Instandhaltung des Eichwaldstadions ist eine Nutzung der Anlage nicht mehr möglich. Daher kann auch die Grundschule Schopp Ihren Schulsport dort nicht mehr abhalten.
Da die Sicherstellung des Schulsports gewährleitet sein muss, haben die Verbandsgemeinde Landstuhl und die Ortsgemeinde Schopp eine Vereinbarung mit beiderseitigem Entgegenkommen getroffen, um das Stadion in einen wieder nutzbaren Zustand zu bringen und zukünftig zu erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 einstimmig beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen der beigefügten Vereinbarung zuzustimmen.
Der Gemeinderat möge der Empfehlung des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrs-ausschusses folgen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: