Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2020 für das
Kanalwerk ist im Entwurf erstellt. Für 2020 wurden die Gebühren- und
Beitragssätze der ehemaligen Werke Kaiserslautern-Süd und Landstuhl noch
getrennt kalkuliert, wobei in beiden Bereichen keine Anpassung erforderlich
wird.
Für den Bereich der ehemaligen VG Landstuhl gilt:
Ein Jahresgewinn kann in Höhe von
98.000 EUR ausgewiesen werden.
Zur Abdeckung der anstehenden
Investitionen in Höhe von 4.960.000 EUR ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von
2.308.000 EUR erforderlich.
Für den Bereich der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd gilt:
Ein Jahresgewinn kann in Höhe von
4.900 EUR ausgewiesen werden.
Zur Abdeckung der anstehenden
Investitionen in Höhe von 2.485.000 EUR ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von
1.854.050 EUR erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Werkleitung schlägt vor, dem
Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Teilwirtschaftspläne Kanalwerk 2020 wie
im Entwurf festzustellen und zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: