Sachverhalt:
Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 24.761.740 € und Aufwendungen in Höhe von 24.728.040 € veranschlagt. Demnach ergibt sich ein Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 33.700 €. Somit ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.
Es verbleibt im Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von
1.026.310 €, die zur Tilgung von Liquiditätskrediten verwendet wird. Somit ist der Finanzhaushalt gemäß § 18
GemHVO ebenfalls ausgeglichen.
Die freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 2.764.810 € abzüglich der Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 1.738.500 €.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 2.764.810 € ergibt sich aus ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 24.413.500 € abzüglich ordentlichen Auszahlungen in Höhe von 21.648.690 €.
Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 775.390 € und Auszahlungen in Höhe von 2.679.870 € veranschlagt. Saldiert bedeutet dies eine geplante Investitionskreditneuaufnahme in Höhe von 1.904.480 €.
Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.
Die Verbandsgemeindeumlage ist für das Haushaltsjahr 2020 mit 43,7 % geplant.
Es ist keine Nettoneuverschuldung geplant, da die Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von 1.738.500 € und für Liquiditätskredite in Höhe von 1.026.310 €, die Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1.904.480 € übersteigen.
Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2019 24.778.803 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 26.200 Einwohnern von 945,75 €.
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2019 (nur für den Mandanten Verbandsgemeinde selbst) 6.653.285 €.
Der Schuldenstand für Liquiditätskredite in der Einheitskasse der Verbandsgemeinde beträgt zum 31.12.2019 34.000.000 €.
Es wurden folgende Teilhaushalte gebildet:
1 -
Abteilung 1, Zentralabteilung |
2-
Abteilung 2, Soziales, Schulen, Kultur, |
3 -
Abteilung 3, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste |
4 -
Abteilung 4, Bauen und Umwelt |
5 -
Abteilung 5, Finanzen |
6 -
Zentrale Finanzdienstleistungen (Pflichtteilhaushalt) |
Es wurden
folgende Budgets gebildet:
1
Schulbudget Don-Bosco-Grundschule, Bann |
2
Schulbudget Rotbach-Grundschule, Hauptstuhl |
3
Schulbudget Heidenfels-Grundschule, Kindsbach |
4
Schulbudget Theodor-Heuss-Grundschule, Landstuhl-Atzel |
5
Schulbudget Grundschule In der Au, Landstuhl |
6
Schulbudget Grundschule Linden |
7
Schulbudget Grundschule Queidersbach |
8
Schulbudget Grundschule Schopp |
9
Schulbudget Grundschule Trippstadt |
10
Schulbudget Realschule plus Queidersbach |
11
Personalaufwendungen |
12
Teilhaushalt 1 |
13
Teilhaushalt 2 |
14
Teilhaushalt 3 |
15
Teilhaushalt 4 |
16 Teilhaushalt
5 |
17
Teilhaushalt 6 |
18
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen |
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung aussprechen.
Der Verbandsgemeinderat möge über den Haushaltsplan 2020 mit allen Anlagen beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: