Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Landstuhl

Betreff
Haushaltsplan 2020 der Verbandsgemeinde Landstuhl
Vorlage
VG/531/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Ergebnishaushalt sind Erträge in Höhe von 24.761.740 € und Aufwendungen in Höhe von 24.728.040 € veranschlagt. Demnach ergibt sich ein Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 33.700 €. Somit ist der Ergebnishaushalt gemäß § 18 GemHVO ausgeglichen.

 

Es verbleibt im Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von 1.026.310 €, die zur Tilgung von Liquiditätskrediten verwendet wird. Somit ist der Finanzhaushalt gemäß § 18 GemHVO ebenfalls ausgeglichen.

 

Die freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 2.764.810 € abzüglich der Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 1.738.500 €.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 2.764.810 € ergibt sich aus ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 24.413.500 € abzüglich ordentlichen Auszahlungen in Höhe von 21.648.690 €.

 

Bei den Investitionen sind im Finanzhaushalt Einzahlungen in Höhe von 775.390 € und Auszahlungen in Höhe von 2.679.870 € veranschlagt. Saldiert bedeutet dies eine geplante Investitionskreditneuaufnahme in Höhe von 1.904.480 €.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind keine vorgesehen.

 

Die Verbandsgemeindeumlage ist für das Haushaltsjahr 2020 mit 43,7 % geplant.

 

Es ist keine Nettoneuverschuldung geplant, da die Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von 1.738.500 € und für Liquiditätskredite in Höhe von 1.026.310 €, die Neuaufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1.904.480 € übersteigen.

 

Der Schuldenstand für Investitionskredite beträgt zum 31.12.2019 24.778.803 €. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 26.200 Einwohnern von 945,75 €.

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite beträgt zum 31.12.2019 (nur für den Mandanten Verbandsgemeinde selbst) 6.653.285 €.

 

Der Schuldenstand für Liquiditätskredite in der Einheitskasse der Verbandsgemeinde beträgt zum 31.12.2019 34.000.000 €. 

 

Es wurden folgende Teilhaushalte gebildet:

 

1 - Abteilung 1, Zentralabteilung

2- Abteilung 2, Soziales, Schulen, Kultur,
Standesamt, Bäder und Cubo

3 - Abteilung 3, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

4 - Abteilung 4, Bauen und Umwelt

5 - Abteilung 5, Finanzen

6 - Zentrale Finanzdienstleistungen (Pflichtteilhaushalt)

 

 

Es wurden folgende Budgets gebildet:

 

1 Schulbudget Don-Bosco-Grundschule, Bann

2 Schulbudget Rotbach-Grundschule, Hauptstuhl

3 Schulbudget Heidenfels-Grundschule, Kindsbach

4 Schulbudget Theodor-Heuss-Grundschule, Landstuhl-Atzel

5 Schulbudget Grundschule In der Au, Landstuhl

6 Schulbudget Grundschule Linden

7 Schulbudget Grundschule Queidersbach

8 Schulbudget Grundschule Schopp

9 Schulbudget Grundschule Trippstadt

10 Schulbudget Realschule plus Queidersbach

11 Personalaufwendungen

12 Teilhaushalt 1

13 Teilhaushalt 2

14 Teilhaushalt 3

15 Teilhaushalt 4

16 Teilhaushalt 5

17 Teilhaushalt 6

18 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Verbandsgemeinderat möge über den Haushaltsplan 2020 mit allen Anlagen beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: