Neue Beitragsätze für die Betreuungsangebote an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Landstuhl

Betreff
Neue Beitragsätze für die Betreuungsangebote an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Landstuhl
Vorlage
VG/528/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Landstuhl ist seit 01.07.2019 u.a. Schulträger von 9 Grundschulen. An allen Schulen werden Betreuungsangebote vorgehalten. An den Ganztagschulen findet die Betreuung ergänzend zum Ganztagsschulangebot statt, da diese Form der Betreuung lediglich von Montag bis Donnerstag angeboten wird. Die Verbandsgemeinde Landstuhl als Schulträger ist für den Einsatz von geeigneten Betreuungskräften verantwortlich. Diese werden derzeit als „“Ehrenamtskräfte“ eingesetzt und erhalten pro geleistete Stunde 9,60 € Aufwandsentschädigung.

Da die Verbandsgemeinde Landstuhl, als kommunaler Arbeitgeber der Tarifbindung unterliegt müssen alle Betreuungskräfte nach Tarifrecht (TVöD) eingestellt und vergütet werden. Die Umstellung auf tarifgebundene Arbeitsverträge soll zum 01.08.2020 erfolgen. Dies führt zu erheblichen Personalmehrausgaben von insgesamt 335.850,00 Euro/Jahr. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist daher unumgänglich. Die Verwaltung hat anhand einer Kalkulation die Kosten je Schule ermittelt und schlägt vor, die Beiträge wie in der beigefügten Tabelle dargelegt zu erhöhen. Hierbei haben wir eine Kostenübernahme des Schulträgers in Höhe von 50 % zugrunde gelegt.        

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Schulträgerausschuss vor, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 für das Schuljahr 2020/2021 zu erhöhen.

 

Der Verbandsgemeinderat möge der Empfehlung des Schulträgerausschusses folgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: