Wahlen der Lehrer- und Elternvertreter zum Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Landstuhl

Betreff
Wahlen der Lehrer- und Elternvertreter zum Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Landstuhl
Vorlage
VG/527/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Dem neu zu bildenden Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Landstuhl sollen nach § 90 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz auch die an den Schulen des Schulträgers tätigen Lehrkräfte und gewählte Elternvertreter(innen) angehören, wobei jede Schulart angemessen berücksichtigt werden soll.

 

Für die Grundschulen der Verbandsgemeinde Landstuhl sind bereits die Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder in den Schulträgerausschuss gewählt worden.

 

Auf Vorschlag der Realschule Plus Queidersbach sollen folgende Personen als Mitglieder und Stellvertreter der Lehrer und Elternschaft in den Schulträgerausschuss gewählt werden:

 

Mitglied Elternvertreter:                           Herr Volker Müller

Stellv. Mitglied Elternvertreter:             Herr Timo Lehmann

 

Mitglied Lehrervertreter:                          Herr Konrad Hoffmann

                                                                             

Stellv. Mitglied Lehrervertreter:            Frau Julia Gregov

                                                                             

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die vorgeschlagenen Personen in den Schulträgerausschuss zu wählen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: