1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Sickingenstadt Landstuhl

Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Sickingenstadt Landstuhl
Vorlage
LS/643/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sickingenstadt Landstuhl hat gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 5 GemO eine Nachtrags-haushaltssatzung zu erlassen, da Änderungen des Stellenplanes notwendig sind.

 

Finanzielle Auswirkungen haben die Änderungen im Stellenplan jedoch nicht, sodass im Nachtragshaushaltsplan der Ergebnis- und Finanzhaushalt unverändert dargestellt werden und ausschließlich die Anlage „Stellenplan“ eine Veränderung aufweist.

 

Für die Jugendsozialarbeit in der Sickingenstadt Landstuhl soll eine zusätzliche 0,5 Fachkraftstelle geschaffen werden.

 

Zurzeit ist eine Sozialarbeiterin in Vollzeit eingestellt. Ihr Tätigkeitsfeld ist die aufsuchende Jugendarbeit. Sie fungiert als „Streetworkerin“ und Koordinator zwischen den einzelnen Institutionen und arbeitet eng mit dem Jugendcafe „Quo Vadis“ zusammen.

 

Gerade in letzter Zeit suchen viele neue Familien und deren Kinder Unterstützung. Jugendliche aus dem Kinderheim sowie junge Flüchtlinge suchen Hilfe in allen Lebenslagen. Hier muss präventiv gearbeitet werden und in den meisten Fällen ist eine Einzelberatung erforderlich. Darüber hinaus sollen neue Projekte für Jugendliche ins Leben gerufen werden. Ein großes Thema ist hierbei „Jugendliche und Senioren“.  

 

Um allen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern gerecht zu werden, wäre der Einsatz einer zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft erforderlich. Die Sickingenstadt Landstuhl, die neben dem örtlichen Jugendhilfeträger für diese Form der Jugendsozialarbeit verantwortlich ist, wäre bereit eine weitere 0,5 Fachkraft einzustellen.

 

Die Anerkennung durch den Landkreis Kaiserslautern und die entsprechende Bezuschussung der Personalkosten in Höhe von 50 % zunächst für ein Jahr wurde bereits zugesichert.

 

Finanzielle Auswirkungen hat die Stellenmehrung dadurch nicht, dass die notwendigen Personalkosten, durch bereits bislang im Haushaltsjahr eingesparte Personalkosten gedeckt werden können.

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Stadtrat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Stadtrat möge über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 mit allen Anlagen beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  Ergebnishaushalt

                                                                (Maßnahme)

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: