Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auftragsvergabe über Tiefbauarbeiten bezüglich der Neuverlegung einer Trinkwasserversorgungsleitung in der Wiesenstraße in Landstuhl

Betreff
Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Auftragsvergabe über Tiefbauarbeiten bezüglich Neuverlegung einer Trinkwasserversorgungsleitung in der Wiesenstraße in Landstuhl
Vorlage
VG/360/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der o. g. Auftrag wurde zum Bruttoangebotspreis von 137.313,17 EUR an Firma F. K. Horn GmbH & Co. KG in Kaiserslautern vergeben.

 

 

Gründe für die Eilentscheidung:

Die Verbandsgemeindewerke Landstuhl verlegen Trinkwasserversorgungsleitung in der Wiesenstraße Landstuhl als weitere Komponente zur Realisierung der notwendigen Wassermengen in der Sickingenstadt Landstuhl.

Die vorhandene Leitung DN 200 wird aufgrund ihres Alters und ihrer Störanfälligkeit über etwa 235m erneuert. Die im Trassenbereich vorhandenen Schachtbauwerke der Wasserversorgung werden abgebrochen und zurückgebaut. Als Rohrmaterial für die geplante neue Wasserleitung wird ein duktiles Gussrohr (GGG), DN 150, PN 10 mit Zementmörtelauskleidung vorgesehen. Wegen des Busverkehrs soll mit der Maßnahme noch in den Sommerferien begonnen werden, so dass zu Schulbeginn dieser so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Der Rohrleitungsbau wird von den eigenen Mitarbeitern des Werkhofs ausgeführt.

Die Submission wurde am Donnerstag, den 05.07.2018 durchgeführt. Anschließend wurden den Verbandsgemeindewerken Landstuhl die Unterlagen übergeben und geprüft.

Aus fachlicher Sicht wurde von der Werkleitung vorgeschlagen, auf das Hauptangebot der Firma    F. K. Horn GmbH & Co. KG in Kaiserslautern, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 137.313,17 EUR brutto.

Beschlussvorschlag:

Die Werkleitung empfiehlt die Eilentscheidung zu billigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  Ergebnishaushalt

                                                                (Maßnahme)

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: