Sachverhalt:
Gemäß § 21 GemHVO ist nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde, in der Regel jedoch halbjährlich, der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Bericht über den Haushaltsvollzug der Ortsgemeinde Bann liegt als Anlage bei.
Näheres wird in der Sitzung erläutert.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: