Solarpark Oberarnbach; Beschluss des Durchführungsvertrags als Projektgrundlage

Betreff
Solarpark Oberarnbach; Beschluss des Durchführungsvertrags als Projektgrundlage
Vorlage
VG/311/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie Ihnen bekannt ist, soll in der Gemarkung Oberarnbach eine Freiflächen-Photovoltaikan-lage, der sogenannte „Solarpark Oberarnbach“, entstehen. Grundlage hierfür ist die Aufstel-lung des gleichnamigen Bebauungsplans (BPl) durch die Ortsgemeinde Oberarnbach (OG) und parallel dazu die partielle Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) durch die Verbandsgemeinde Landstuhl (VG). Beide Bauleitplanverfahren wurden ordnungsgemäß durchgeführt und stehen beschlussreif vor dem Abschluss.

 

Zur Regelung des Verfahrens sowie der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist vor dem jeweiligen Satzungsbeschluss der FNP-Teiländerung bzw. des Bebauungsplans der Ab-schluss eines städtebaulichen Vertrages im Sinne des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zwi-schen den Vertragsparteien VG (FNP), OG (BPl) und der Sunera GmbH als Projektträgerin erforderlich.

In der Anlage erhalten Sie den mit den Beteiligten vorabgestimmten und vom Geschäfts-führer der Sunera GmbH bereits verbindlich unterzeichneten Durchführungsvertrag zur Kenntnis, mit der Bitte um Zustimmung.

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat möge für die VG den Abschluss des vorgelegten Durchführungs-vertrags beschließen.

 

Den positiven Ratsbeschluss vorausgesetzt, kann in gleicher Sitzung, unter separatem Tagesordnungspunkt, auch der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur FNP-Teiländerung gefasst werden.

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein