Zuwendung für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C bzw. C/CE für Feuerwehrangehörige

Betreff
Zuwendung für den Erwerb des Führerscheins der Klasse C bzw. C/CE für
Feuerwehrangehörige
hier: Neuregelung
Vorlage
VG/306/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Ab dem Jahr 2006 wurden die jeweiligen Zuwendungssätze für Feuerwehrangehörige der VG Landstuhl beim Erwerb des LKW-Führerscheines wie folgt festgelegt:

 

Wehreinheit

Notwendige

FS-Klasse

Zuschuss wird gewährt

für FS-Klasse

 Zuwendung

 

Maximale

Zuwendung €

Bann

C1

C

Die Hälfte der Kosten

650,00

Hauptstuhl

C1E

C-CE

Die Hälfte der Kosten

650,00

Kindsbach

C

C

Die Hälfte der Kosten

650,00

Landstuhl

C-CE

C-CE

 

oder

 

CE

(wenn C bereits vorhanden)

Die Hälfte der Kosten

 

Die Hälfte der Kosten

1.100,00

 

 

 

650,00

Mittelbrunn

C1

C

Die Hälfte der Kosten

650,00

Oberarnbach

C1

C

Die Hälfte der Kosten

650,00

 

Außerdem wurde mit den jeweiligen Feuerwehrangehörigen eine Vereinbarung getroffen werden, wonach diese sich für mindestens 5 Jahre verpflichten Mitglied der Feuerwehr der VG Landstuhl zu bleiben. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Zuwendung anteilmäßig zurückzuzahlen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt hatten sich viele Feuerwehrangehörigen bereit erklärt den Führerschein der Klasse C, bzw. CE, auch unter Berücksichtigung des Eigenanteils und der Verpflichtung für mindestens 5 Jahre bei der Feuerwehr, zu erwerben, da dieser auch gewerblich bei einer eventuellen Nebentätigkeit genutzt werden konnte.

 

 

Nachdem im Jahr 2013 die neue Führerscheinregelung, wonach bei einer gewerblichen Nutzung des Führerscheins der Klassen C oder C/CE zusätzlich noch in 140 Unterrichtsstunden „Module“ zu erwerben sind, die mit Zusatzkosten in Höhe von rund 2.400.--€ verbunden sind, hatten sich immer weniger Feuerwehrkameraden bereit erklärt unter den Zuwendungsregelungen aus dem Jahr 2006 die entsprechenden Führerscheinklassen zu erwerben.

Deshalb dürfte es in nächster Zukunft zu erheblichen Problemen bei Einsätzen kommen, da nicht genügend Fahrer zur Verfügung stehen.

 

Aus diesem Grund hat die Verwaltung bei den Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Ramstein-Miesenbach bezüglich deren Zuwendungsregelungen angefragt.

 

Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:

 

VG Kaiserslautern Süd

 

Alle Feuerwehrangehörigen gehen in die Fahrschule Klingshirn. Die VG  übernimmt die Kosten für die Führerscheinklasse C, welche die Fahrschule als Angebot unterbreitet hat. CE wird nicht übernommen, da kein Anhänger vorhanden ist. Diese Klasse muss, wenn gewollt, von den Kameraden selbst bezahlt werden.

Sollte ein Kamerad mehr als die im Angebot veranschlagten Fahrstunden benötigen, müssen diese ebenfalls selbst bezahlt werden.

Dies wird von der Fahrschule mit den Fahrschülern direkt abgerechnet.

Ansonsten schickt die Fahrschule, sofern Kosten angefallen sind, monatlich eine Rechnung mit der Übersicht, welcher Fahrschüler wieviel Stunden etc. durchgeführt hat.

 

 

VG Ramstein-Miesenbach

 

VG übernimmt die Gesamtkosten der Ausbildung.

Jedes Feuerwehrmitglied hat einen Eigenanteil von 500,-€ zu tragen. Wird nach der Ausbildung an die VG zurückgezahlt.

Zusätzlich verpflichtet sich das Feuerwehrmitglied, per Unterschrift einer Vereinbarung, 5 Jahre Mitglied zu bleiben. Bei vorzeitigem Austritt müssen die Ausbildungskosten anteilig an die VG zurückgezahlt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Inkrafttreten den Ersten Landesverordnung zur Änderung der Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 12.09.2012, wonach in einer internen Ausbildung durch von der VG bestellte Personen Feuerwehrangehörige den Feuerwehrführerschein (berechtigt zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 7,5 Tonnen, private Nutzung ist ausgeschlossen) erwerben können, wurden bei der VG Landstuhl seit 2013 schon insgesamt 31 Feuerwehrkameraden intern ausgebildet.

Dadurch sind die Zuwendungen nach der bisherigen Regelung in den Orten Bann, Hauptstuhl, Mittelbrunn und Oberarnbach entfallen.

 

 

Im Hinblick auf die bevorstehende Fusion sollte sich die VG Landstuhl der Regelung der VG Kaiserslautern-Süd anschließen und künftig wie folgt verfahren:

 

Wehreinheit

Notwendige

FS-Klasse

Vorschlag

 

Bann

C1

Entfällt

Abgedeckt über Feuerwehrführerschein

Hauptstuhl

C1

Entfällt

Abgedeckt über Feuerwehrführerschein

Kindsbach

C

 ca.2400,00

(Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes)

Landstuhl

C1

 

C

 

 

 

C-CE

 

oder

 

CE

(wenn C bereits vorhanden)

Abgedeckt über Feuerwehrführerschein

 

ca. 2400,00

(Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes)

 

ca. 3.250,00 *

(Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes)

 

ca. 2.400,00 *

Mittelbrunn

C1

Entfällt

Abgedeckt über Feuerwehrführerschein

Oberarnbach

C1

Entfällt

Abgedeckt über Feuerwehrführerschein

 

 

* Bei lediglich 850.-- € Mehrkosten wäre es ratsam beim Erwerb der Klasse „C“

   gleichzeitig die Klasse „CE“ zu erwerben. Der nachträgliche Erwerb der

   Klasse „CE“ würde hingegen weitere 2.400.-- € kosten.

   Da die Klasse „CE“ nur zum Fahren des kreiseigenen Anhängers in Landstuhl

   benötigt wird, sollte man hier mit der Kreisverwaltung bezüglich der Mehrkosten

   eine Regelung treffen.

 

 

 

Bei Zustimmung durch den Rat schlägt die Wehrleitung folgende Verfahrensweise vor:

 

  1.   Der jährliche Bedarf für die Führerscheinausbildung der Führerscheinklasse C

        in Kindsbach und Klasse C, bzw. C/CE in Landstuhl wird anhand einer vorher

        festgelegten Quote durch die Wehrleitung ermittelt.

  2.   Die Wehrführer melden die Auszubildenden dem Wehrleiter.

  3.   Für diesen Bedarf werden Angebote bei den Fahrschulen über die Verwaltung

        eingeholt.

  4.   Der wirtschaftlichste Anbieter bekommt den Zuschlag.

  5.   Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die Kosten in Höhe des

        Angebotes.

  6.   Sollte ein Kamerad mehr als die im Angebot veranschlagten Fahrstunden

        benötigen, müssen diese selbst bezahlt werden.

  7.   Sollte ein Kamerad die Führerscheinklasse CE zusätzlich machen wollen,

        müssen diese Kosten auch selbst übernommen werden.

        (Ausnahme genehmigte Ausbildung vom Landkreis Kaiserslautern für den

        Tunnelanhänger)

  8.   Die Mehrkosten rechnet die Fahrschule direkt mit dem Fahrschüler ab. 

  9.   Der Fahrschüler hat von der Anmeldung in der Fahrschule maximal ein Jahr Zeit

        die Ausbildung zu machen. Dauert es länger verfällt die Zusage der

        Kostenübernahme.

10.   Der Feuerwehrkamerad verpflichtet sich für die Dauer von 5 Jahren in der

        Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlichen Dienst zu versehen. Tritt er vorher aus,

        werden die Kosten anteilig zurückverlangt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  Ergebnishaushalt

                                                                (Maßnahme)

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: