Sachverhalt:
Ab dem Jahr 2006 wurden die
jeweiligen Zuwendungssätze für Feuerwehrangehörige der
Wehreinheit |
Notwendige FS-Klasse |
Zuschuss wird gewährt für FS-Klasse |
Zuwendung € |
Maximale Zuwendung € |
Bann |
C1 |
C |
Die Hälfte der Kosten |
650,00 |
Hauptstuhl |
C1E |
C-CE |
Die Hälfte der Kosten |
650,00 |
Kindsbach |
C |
C |
Die Hälfte der Kosten |
650,00 |
Landstuhl |
C-CE |
C-CE oder CE (wenn
C bereits vorhanden) |
Die Hälfte der Kosten Die Hälfte der Kosten |
1.100,00 650,00 |
Mittelbrunn |
C1 |
C |
Die Hälfte der Kosten |
650,00 |
Oberarnbach |
C1 |
C |
Die Hälfte der Kosten |
650,00 |
Außerdem wurde mit den jeweiligen Feuerwehrangehörigen eine
Vereinbarung getroffen werden, wonach diese sich für mindestens 5 Jahre
verpflichten Mitglied der Feuerwehr der
Zum damaligen Zeitpunkt hatten sich viele
Feuerwehrangehörigen bereit erklärt den Führerschein der Klasse C, bzw. CE,
auch unter Berücksichtigung des Eigenanteils und der Verpflichtung für
mindestens 5 Jahre bei der Feuerwehr, zu erwerben, da dieser auch gewerblich
bei einer eventuellen Nebentätigkeit genutzt werden konnte.
Nachdem im Jahr 2013 die neue Führerscheinregelung, wonach
bei einer gewerblichen Nutzung des Führerscheins der Klassen C oder C/CE
zusätzlich noch in 140 Unterrichtsstunden „Module“ zu erwerben sind, die mit
Zusatzkosten in Höhe von rund 2.400.--€ verbunden sind, hatten sich immer
weniger Feuerwehrkameraden bereit erklärt unter den Zuwendungsregelungen aus
dem Jahr 2006 die entsprechenden Führerscheinklassen zu erwerben.
Deshalb
dürfte es in nächster Zukunft zu erheblichen Problemen bei Einsätzen kommen, da
nicht genügend Fahrer zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung bei den Verbandsgemeinden
Kaiserslautern-Süd und Ramstein-Miesenbach bezüglich deren Zuwendungsregelungen
angefragt.
Die Anfrage wurde wie folgt beantwortet:
VG Kaiserslautern
Süd
Alle Feuerwehrangehörigen gehen in die Fahrschule Klingshirn.
Die VG übernimmt die Kosten für die
Führerscheinklasse C, welche die Fahrschule als Angebot unterbreitet hat. CE
wird nicht übernommen, da kein Anhänger vorhanden ist. Diese Klasse muss, wenn
gewollt, von den Kameraden selbst bezahlt werden.
Sollte ein Kamerad mehr als die im Angebot veranschlagten
Fahrstunden benötigen, müssen diese ebenfalls selbst bezahlt werden.
Dies wird von der Fahrschule mit den Fahrschülern direkt
abgerechnet.
Ansonsten schickt die Fahrschule, sofern Kosten angefallen
sind, monatlich eine Rechnung mit der Übersicht, welcher Fahrschüler wieviel
Stunden etc. durchgeführt hat.
VG
Ramstein-Miesenbach
VG übernimmt die Gesamtkosten der Ausbildung.
Jedes Feuerwehrmitglied hat einen Eigenanteil von 500,-€ zu
tragen. Wird nach der Ausbildung an die VG zurückgezahlt.
Zusätzlich verpflichtet sich das Feuerwehrmitglied, per
Unterschrift einer Vereinbarung, 5 Jahre Mitglied zu bleiben. Bei vorzeitigem
Austritt müssen die Ausbildungskosten anteilig an die VG zurückgezahlt werden.
Beschlussvorschlag:
Nach
Inkrafttreten den Ersten Landesverordnung zur Änderung der
Fahrberechtigungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 12.09.2012, wonach in einer
internen Ausbildung durch von der VG bestellte Personen Feuerwehrangehörige den
Feuerwehrführerschein (berechtigt zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 7,5
Tonnen, private Nutzung ist ausgeschlossen) erwerben können, wurden bei der VG
Landstuhl seit 2013 schon insgesamt 31 Feuerwehrkameraden intern ausgebildet.
Dadurch sind
die Zuwendungen nach der bisherigen Regelung in den Orten Bann, Hauptstuhl,
Mittelbrunn und Oberarnbach entfallen.
Im Hinblick auf die bevorstehende
Fusion sollte sich die VG Landstuhl der Regelung der VG Kaiserslautern-Süd
anschließen und künftig wie folgt verfahren:
Wehreinheit |
Notwendige FS-Klasse |
Vorschlag € |
Bann |
C1 |
Entfällt Abgedeckt über Feuerwehrführerschein |
Hauptstuhl |
C1 |
Entfällt Abgedeckt über Feuerwehrführerschein |
Kindsbach |
C |
ca.2400,00
(Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes) |
Landstuhl |
C1 C C-CE oder CE (wenn C bereits
vorhanden) |
Abgedeckt über Feuerwehrführerschein ca. 2400,00 (Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes) ca. 3.250,00 * (Übernahme der Gesamtkosten in Höhe des Fahrschulangebotes) ca. 2.400,00 * |
Mittelbrunn |
C1 |
Entfällt Abgedeckt über Feuerwehrführerschein |
Oberarnbach |
C1 |
Entfällt Abgedeckt über Feuerwehrführerschein |
* Bei lediglich 850.-- €
Mehrkosten wäre es ratsam beim Erwerb der Klasse „C“
gleichzeitig die Klasse „CE“ zu erwerben.
Der nachträgliche Erwerb der
Klasse „CE“ würde hingegen weitere 2.400.--
€ kosten.
Da die Klasse „CE“ nur zum Fahren des
kreiseigenen Anhängers in Landstuhl
benötigt wird, sollte man hier mit der
Kreisverwaltung bezüglich der Mehrkosten
eine Regelung treffen.
Bei Zustimmung durch den Rat schlägt
die Wehrleitung folgende Verfahrensweise vor:
1. Der jährliche Bedarf für die
Führerscheinausbildung der Führerscheinklasse C
in Kindsbach
und Klasse C, bzw. C/CE in Landstuhl wird anhand einer vorher
festgelegten Quote durch die Wehrleitung
ermittelt.
2. Die Wehrführer melden die Auszubildenden dem
Wehrleiter.
3. Für diesen Bedarf werden Angebote bei den
Fahrschulen über die Verwaltung
eingeholt.
4. Der wirtschaftlichste Anbieter bekommt den
Zuschlag.
5. Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die
Kosten in Höhe des
Angebotes.
6. Sollte ein Kamerad mehr als die im Angebot
veranschlagten Fahrstunden
benötigen,
müssen diese selbst bezahlt werden.
7. Sollte ein Kamerad die Führerscheinklasse CE
zusätzlich machen wollen,
müssen diese
Kosten auch selbst übernommen werden.
(Ausnahme genehmigte Ausbildung vom
Landkreis Kaiserslautern für den
Tunnelanhänger)
8.
Die Mehrkosten rechnet die Fahrschule direkt mit dem Fahrschüler
ab.
9.
Der Fahrschüler hat von der Anmeldung in der Fahrschule maximal ein Jahr Zeit
die Ausbildung zu machen. Dauert es
länger verfällt die Zusage der
Kostenübernahme.
10. Der Feuerwehrkamerad verpflichtet sich für
die Dauer von 5 Jahren in der
Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlichen
Dienst zu versehen. Tritt er vorher aus,
werden die Kosten anteilig
zurückverlangt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: