Sachverhalt:
Frau Hellriegel, Trend Lederwaren, Ludwigstr. 8, 66849 Landstuhl, hat uns eine Sachspende in Form von 10 Schulranzen
im Wert von insgesamt 1.932,00 Euro zukommen lassen. Sie sollen an bedürftige Kinder, auch an Asylbewerberfamilien,
abgegeben werden.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO muss der Bürgermeister der Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung schriftlich zustimmen.
Diese Zustimmung erfolgte am 09.01.2018.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern gilt als erfolgt, wenn diese Behörde innerhalb
von 4 Wochen, nach Bekanntgabe der Zuwendung durch die Verwaltung keine Bedenken hat. (Antrag gestellt am 09.01.2018).
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Hauptausschuss möge dem Verbandsgemeinderat empfehlen, die Spende anzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Verbandsgemeinderat möge gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: