Übertragung des Verkehrsbetriebes "Sickingenbus" von den Stadtwerken Landstuhl in den hoheitlichen Kernhaushalt der Sickingenstadt Landstuhl

Betreff
Übertragung des Verkehrsbetriebes "Sickingenbus" von den Stadtwerken Landstuhl in den hoheitlichen Kernhaushalt der Sickingenstadt Landstuhl
Vorlage
LS/504/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Kaiserslautern vom 08.10.1998 hat den Verkehrsbetrieb „Sickingenbus“ als Betrieb gewerblicher Art (BgA) beurteilt. Betriebe gewerblicher Art, die Verkehrsbetriebe sind (Sickingenbus), können gem. § 4 Abs. 6 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 3 KStG mit Versorgungsbetrieben, die Betriebe gewerblicher Art sind (Stadtwerke Landstuhl, Gasversorgung), zusammengefasst werden.

 

In der Vergangenheit wurden daher die Verluste des Verkehrsbetriebes „Sickingenbus“ mit den Gewinnen der Versorgungsbetriebe „Gasversorgung“ und „Fernwärmeversorgung“ ertragsteuerlich verrechnet.

 

Bislang war die Stadt Landstuhl unmittelbarer Vertragspartner des Verkehrsunternehmens, das die Transportleistungen erbringt (ursprünglich RSW GmbH). Durch die Neuregelung der Vertragsbeziehungen (Stadtratsbeschlüsse vom 20. Mai 2014 und 01. März 2016) ist nunmehr der Landkreis Kaiserslautern der Vertragspartner des Verkehrsunternehmens, das die Transportleistungen erbringt.

 

Durch die Stadtratsbeschlüsse hat der Landkreis in Absprache mit der Sickingenstadt (Eigenbetrieb Stadtwerke), und als Aufgabenträger des ÖPNV durch die VRN GmbH als Vergabestelle der Aufgabenträger im Verbundgebiet, den Sickingenbus im Rahmen des Linienbündels Kaiserslautern West neu ausgeschrieben und einen Konzessionsvertrag für das Linienbündel mit dem Unternehmer (Südwest Mobil GmbH Mainz) abgeschlossen.

 

Die Stadt übernimmt gemäß der Finanzierungsvereinbarung nur noch die anteilige Verlustausgleichsverpflichtung (12 % der Fahrplankilometer der Linie 175) gegenüber dem Landkreis (2017 ca. 98.500,00 €).

 

Dadurch, dass die Stadt Landstuhl nicht mehr unmittelbarer Vertragspartner des Verkehrsunternehmens ist, liegt im Veranlagungszeitraum nicht mehr der Sachverhalt vor, der im Antrag auf eine verbindliche Auskunft dargelegt wurde und auf dessen Grundlage das Finanzamt die verbindliche Auskunft erteilt hat, bedeutet eine ertragsteuerliche Verrechnung der Verluste des Sickingenbusses mit den Gewinnen der Stadtwerke (Gasversorgung und Fernwärmeversorgung) ist nicht mehr möglich. Durch den Wegfall des steuerlichen Querverbundes entfallen die Steuererstattungen (im Wirtschaftsplan 2017 noch veranschlagt mit 35.900,00 €).

 

Weiterhin kann mangels Ausgangsumsätzen bereits seit 2011 aufgrund eines BFH-Urteils beim Verkehrsbetrieb „Sickingenbus“ keine Vorsteuer mehr geltend gemacht werden, sodass der Verkehrsbetrieb „Sickingenbus“ weder Gegenstand der Umsatzsteuererklärung noch der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ist.

 

Von daher rät unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Dr. Burret GmbH, den Verkehrsbetrieb „Sickingenbus“, der im Wesentlichen nur noch eine Verlustausgleichs-verpflichtung betrifft, vom Eigenbetrieb Stadtwerke in den Kernhaushalt zu übertragen, da keinerlei steuerliche Vorteile mehr vorliegen.

 

Durch die Bündelausschreibung und die Finanzierungsvereinbarung mit dem Landkreis Kaiserslautern konnten die Kosten von ca. 180.000,00 € auf 115.500,00 € im Wirtschaftsplan 2017 reduziert werden.

 

Durch  die Übertragung in den Kernhaushalt der Sickingenstadt können weitere Kosten in Höhe von ca. 17.000 € eingespart werden, dadurch dass die Verwaltungskostenbeiträge an die Verbandsgemeindewerke und die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entfallen.

 

Im Kernhaushalt würde ausschließlich die Verlustausgleichsverpflichtung in Höhe von ca. 98.500,00 € erscheinen.

 

Der Werksausschuss der Stadtwerke Landstuhl, berät diesen Tagesordnungspunkt ebenfalls in seiner Sitzung am 28.11.2017.

 

Beigefügt finden Sie die aktuelle Schlussbilanz des Sickingenbusses zum 31.12.2016. Bei einem Übergang in den Kernhaushalt zum 01.01.2018 gehen das Anlagevermögen, als auch die Forderungen und Verbindlichkeiten, die zum 31.12.2017 bestehen, mit in den Kernhaushalt über.

 

Die Verwaltung empfiehlt in Absprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Burret GmbH, den Sickingenbus zum 01.01.2018 vom Eigenbetrieb Stadtwerke Landstuhl in den hoheitlichen Kernhaushalt der Sickingenstadt zu übertragen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss möge darüber beraten und dem Stadtrat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Stadtrat möge darüber beraten und entscheiden.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  Ergebnishaushalt

                                                                (Maßnahme)

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:  Gründung eines neuen Produktes im Haushaltsplan 2018   

 

in Höhe von: Verlustausgleich für das Jahr 2018 ca. 98.500,00 €        

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: