Sachverhalt:
Nachdem die Voraussetzungen für die Errichtung einer Tempo 30-Zone nicht vorliegen, beantragt der Ortsbürgermeister in der Bahnhofstraße –südlicher Teil- Verkehrszeichen 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km) anzuordnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verkehrskommission möge beraten und beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: