Sachverhalt:
Die SPD
Fraktion im Stadtrat beantragt den nachfolgend formulierten Antrag als
Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung der Verkehrskommission der
Verbandsgemeinde Landstuhl aufzunehmen.
„Die Verwaltung wird beauftragt, dass diese in der gesamten Weiherstraße
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen möge.“
Mehrfach ist in der Vergangenheit von Bürgerinnen und Bürgern als auch
von Politik und Verwaltung der Wunsch geäußert worden, die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Für diese Forderungen sprechen verschiedene Gründe. Diese wären unter
anderem Lärmreduktion, Verringerung der Schadstoffbelastung und des
Unfallrisikos speziell in den Einmündungen „Am Bachgraben“, „Philippstraße“.
Beschlussvorschlag:
In der Sitzung der Verkehrskommission am 04.11.2015 wurde beschlossen,
den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und die Unfallrisiken, insbesondere an
den Einmündungsbereichen „Am Bachgraben“
und der „Philippstraße“, in Zusammenarbeit mit der PI Landstuhl erneut zu
überprüfen. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die Stellungnahme (siehe
Anlage) der PI Landstuhl vor.
Die Verkehrskommission möge beraten und beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan Ergebnishaushalt
(Maßnahme)
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: