Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
30. Oktober 2017 hat das Mitglied des Stadtrats der Sickingenstadt Landstuhl,
Herr Walter Amann, mit Wirkung zum 30. November 2017 seine Mandate im
Werksausschuss für die Stadtwerke und im Rechnungsprüfungsausschuss
niedergelegt.
Das Vorschlagsrecht
zur Wahl der Nachfolgerin / des Nachfolgers von Herrn Amann obliegt gem. § 45
Abs. 1 letzter Satz GemO der CDU-Fraktion.
Gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Wahlen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss möge dem Stadtrat eine Wahlempfehlung aussprechen.
Der Stadtrat möge die jeweilige Nachfolgerin / den jeweiligen Nachfolger in den Ausschüssen wählen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan
Ergebnishaushalt (Maßnahme) außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: