Sachverhalt:
Herr Stadtbürgermeister Hersina hat gemäß § 48 GemO im Benehmen
mit dem ersten Stadtbeigeordneten Herrn Boris Bohr, dem Beigeordneten Herrn
Norbert Ulrich und nach Information der Fraktionsvorsitzenden Herrn Markus
Marhöfer (CDU) und Herrn Jan Bütow (SPD) folgende Eilentscheidung getroffen.
Auftragsvergabe
bezüglich Neuverlegung einer Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach.
Der Stadtbürgermeister hat mit
Eilentscheidung vom 27.06.2017 die Planfeststellung zur Neuverlegung einer
Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach beschlossen. Auf Grundlage
dieses Beschlusses erfolgte die öffentliche Ausschreibung dieser Baumaßnahme
über Erd- und Straßenbauarbeiten, sowie über die Verlegung der Erdgasleitung da
160, SDR 11 aus PEHD über eine Länge von etwa 350m.Die Angebotsunterlagen
wurden von 10 Firmen angefordert.
Zur Submission am Dienstag den 22.08.2017 lagen 5 Angebote vor.
Aus fachlicher Sicht wird
vorgeschlagen, auf das Hauptangebot der Firma Rudolf Höfli Bauunternehmung e.
K., Mehlingen, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich
vorläufig auf 75.423,03 EUR brutto.
Gründe für die Eilentscheidung:
Die Verlegung der neuen
Gasleitung wurde als eine Baumaßnahme mit der Erneuerung der Trinkwasserleitung
in der Industriestraße in Kindsbach geplant und ausgeschrieben. Der Beschluss
zur Auftragsvergabe bezüglich der Trinkwasserleitung erfolgte bereits. Um
zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und um die Zuschlagsfrist bis zum
16.10.2017 einzuhalten, stimmt der Stadtbürgermeister mit dieser
Eilentscheidung der Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter
zu.
Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss möge die Eilentscheidung billigen.