Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Verlegung einer neuen Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach

Betreff
Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Verlegung einer neuen Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach
Vorlage
LS/491/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Stadtbürgermeister Hersina hat gemäß § 48 GemO im Benehmen mit dem ersten Stadtbeigeordneten Herrn Boris Bohr, dem Beigeordneten Herrn Norbert Ulrich und nach Information der Fraktionsvorsitzenden Herrn Markus Marhöfer (CDU) und Herrn Jan Bütow (SPD) folgende Eilentscheidung getroffen.

 

Auftragsvergabe bezüglich Neuverlegung einer Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach.

 

Der Stadtbürgermeister hat mit Eilentscheidung vom 27.06.2017 die Planfeststellung zur Neuverlegung einer Gasleitung in der Industriestraße in Kindsbach beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses erfolgte die öffentliche Ausschreibung dieser Baumaßnahme über Erd- und Straßenbauarbeiten, sowie über die Verlegung der Erdgasleitung da 160, SDR 11 aus PEHD über eine Länge von etwa 350m.Die Angebotsunterlagen wurden von 10 Firmen angefordert. Zur Submission am Dienstag den 22.08.2017 lagen 5 Angebote vor.

Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, auf das Hauptangebot der Firma Rudolf Höfli Bauunternehmung e. K., Mehlingen, den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich vorläufig auf 75.423,03 EUR brutto.

 

 

Gründe für die Eilentscheidung:

 

Die Verlegung der neuen Gasleitung wurde als eine Baumaßnahme mit der Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Industriestraße in Kindsbach geplant und ausgeschrieben. Der Beschluss zur Auftragsvergabe bezüglich der Trinkwasserleitung erfolgte bereits. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und um die Zuschlagsfrist bis zum 16.10.2017 einzuhalten, stimmt der Stadtbürgermeister mit dieser Eilentscheidung der Auftragsvergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu.

 

Beschlussvorschlag:

Der Werksausschuss möge die Eilentscheidung billigen.