Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 27/17
Baustelle: Raiffeisenstr.41, 66849
Landstuhl
Projekt: Heizraum
mit Hackschnitzelanlage
Baugeb. gem. BauNV
GE Plan-Nr.
3522
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Bauplanungsrechtlich
bestehen seitens der Bauabteilung keine Bedenken, bauordnungsrechtlich ist die
Zulässigkeit der geplanten Dachneigung durch die Kreisverwaltung zu prüfen.
Gemäß dem B-Plan sind im
Gewerbegebiet West Dachneigungen beidseitig gleichgeneigt auszuführen, das o.g.
Bauvorhaben enthält ein Pultdach.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.