Widmung eines Teilstückes der Kreuzstraße

Betreff
Widmung eines Teilstückes der Kreuzstraße
Vorlage
HS/269/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der bisher unbefestigte Teil der Kreuzstraße, ab der Hausnummer 24 (Fl.St.Nr. 244/16) bzw. Hausnummer 27a (Fl.St.Nr. 244/23) wurde erstmalig hergestellt. Damit die Erschließungs-kosten für die erstmalige Herstellung endabgerechnet werden können, muss dieser Teil der Kreuzstraße gewidmet werden:

 

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) erlangen Straßen den Öffentlich-

keitsstatus durch den Widmungsakt.

 

Das folgende Teilstück der Kreuzstraße wird gem. § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung erfolgt gemäß § 3 Ziff. 3a des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße.

 

Gewidmet wird:

 

Die Kreuzstraße, Gemarkung Hauptstuhl, Flur 0, Flurstücksnummer 922/2 ab der Hausnummer 24 (Fl.St.Nr. 244/16) bzw. der Hausnummer 27a (Fl.St.Nr. 244/23) inklusive der beidseitigen Gehwege in westliche und dann südliche Richtung bis Hausnummer 7A (Fl.St.Nr. 244/34) bzw. Kreuzstraße 10 C (Fl.St.Nr. 244/31), gemäß dem Bebauungsplan Weiherdämmchen und Lange Gewanne.

                                   

Die zu widmende Straßenfläche ist in beigefügtem Planauszug gelb markiert..

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat möge der Widmung wie beschrieben zustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:                  ja, jedoch nicht unmittelbar