Sachverhalt:
Gemäß der 25. CovBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz ist die Öffnung von Saunen unter den folgenden Voraussetzungen möglich.
- Kapazitätsbeschränkung auf 50 % der Gesamtkapazitätsgrenze
- Vorhalten eines Hygienekonzeptes
- Kontaktdatenerfassung
- 3 G-Regel
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Konzept für die Wiedereröffnung der Sauna- und Wellnessanlage CUBO erarbeitet.
Demnach dürfen gleichzeitig nur 100 und nicht wie früher 200 Personen die Sauna besuchen. Daher soll wie im Vorjahr zwei Schichten eingeführt werden und zwar von
10-15 Uhr und von 16-21 Uhr.
Weiterhin sieht das Konzept vor alle Saunen (mit der halbierten maximalen Kapazität) wieder zu öffnen.
Die Eintrittskarten für das Cubo werden wie bereits jetzt in den Schwimmbädern zwingend über das Internet gebucht werden müssen. Die vorgeschriebene Kontaktdatenerfassung kann somit bereits bei der Buchung erledigt werden.
Zutritt erhalten nach der Corona-Verordnung des Landes nur Personen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind – 3G Regel. Die Nachweise darüber sind zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass an der Kasse vorzuzeigen.
Aufgrund der Beschränkung der Aufenthaltsdauer auf jeweils 5 Stunden soll der Eintrittspreis auch in diesem Jahr zunächst von 22,00 € auf 20,00 € reduziert werden. Die im Umlauf befindlichen Geldwertkarten können weiter genutzt werden, auch sollen wieder neue Geldwertkarten verkauft werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Sauna- und Schwimmbadausschuss vor, die Sauna- und Wellnessanlage Cubo zum 01. September 2021 unter den im Sachverhalt vorgeschlagenen Einschränkungen zu öffnen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: