Befreiung der Jagdhunde von der Hundesteuer

Betreff
Befreiung der Jagdhunde von der Hundesteuer
Vorlage
BA/248/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2020/2021 wird jeder kommunale Satzungsgeber aufgefordert, im Rahmen seines politischen Ermessens zu prüfen, ob eine Steuervergünstigung/-befreiung für die Haltung von brauchbaren Jagdhunden in der örtlichen Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vorgesehen werden kann.

 

Der Gemeinde- und Städtebund lehnt eine Aufnahme einer allgemeinen Steuerbefreiung für brauchbare Jagdhunde in das Muster für die Hundesteuersatzung ab. Die Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Jeder kommunalen Gebietskörperschaft steht es frei zu entscheiden, ob vor Ort ein besonderes öffentliches Interesse an einer Steuerbefreiung für brauchbare Jagdhunde besteht und eine entsprechende Regelung in die Satzung aufzunehmen.

 

Die vom Gemeinde- und Städtebund beschriebenen Begründungen Jagdhunde nicht pauschal von der Hundesteuer zu befreien, sind für uns schlüssig und nachvollziehbar, sodass wir Ihnen empfehlen in Ihren Satzungen, neben den bereits befreiten Schweißhunden, keine pauschale Befreiung für brauchbare Jagdhunde aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat möge darüber beraten und entscheiden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:                       6110-403300

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: