Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung wurde auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in den
jeweils gültigen Fassungen, geändert.
In der Anlage befindet sich die 1. Änderung zur Hundesteuersatzung der
Ortsgemeinde Bann.
Die ursprüngliche Hundesteuersatzung vom 20.04.2015 ist als Anlage zum
Vergleich beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge darüber beraten und entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei
Buchungsstelle: 6110-403300
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: