Bauantrag_Erweiterung der bestehenden Werbeanlage_Eisenbahnstraße

Betreff
Bauantrag_Erweiterung der bestehenden Werbeanlage_Eisenbahnstraße
Vorlage
LS/227/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr:   41 /21

Baustelle:     Eisenbahnstraße 1a, 66849 Landstuhl

Projekt:      Erweiterung der bestehenden Werbeanlage

Baugeb. gem. BauNV MI  Plan-Nr. 743/4

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan....... Wohngebäude......Genehmigungsfrei                                                                                                                      

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Erweiterung der bestehenden Werbeanlage:

-       Länge 3,00 m, Höhe 1,00 m

-      Werbefläche 3,00 qm

-      unbeleuchtet

-      Werkstoff: Aluminiumverbundplatte, 3mm

-      Farben: weiß, royalblau, gelb

 

Die geplante Werbeanlage entspricht nicht der aktuellen Gestaltungssatzung für Werbeanlagen, Warenautomaten, Außenverkauf, Warenpräsentation und Außengastronomie

in der Innenstadt von Landstuhl, siehe auch die Stellungnahme v. Büro Stadtgespräch im Anhang

 

Kommentar des Antragstellers:

 

„1) Der aktuelle Zustand des Gebäudes (siehe Bild) ist nicht schön. Durch die Werbeanlage würde das Erscheinungsbild verbessert werden.

 

2) Die aktuelle Gestaltungssatzung lässt wohl nur Einzelbuchstaben zu. Dies macht in der Kaiserstraße über Ladengeschäfte wahrscheinlich Sinn. Hier an der Gebäudeseite von der Saarbrücker Straße aus kommend eher nicht. Einzelbuchstaben würden sich über der bereits vorhandenen Anlage überhaupt nicht einfügen. Auch das Werbeschild zu verkleinern (geringere Breite) würde dem Gesamtbild abträglich sein. Eine Abweichung im Einzelfall ist lt. Satzung möglich“

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen.