Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 41
/21
Baustelle: Eisenbahnstraße 1a, 66849 Landstuhl
Projekt: Erweiterung
der bestehenden Werbeanlage
Baugeb. gem. BauNV MI Plan-Nr.
743/4
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan....... Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Erweiterung der bestehenden Werbeanlage:
- Länge 3,00 m, Höhe 1,00 m
- Werbefläche 3,00 qm
- unbeleuchtet
- Werkstoff: Aluminiumverbundplatte, 3mm
- Farben: weiß, royalblau, gelb
Die geplante Werbeanlage entspricht nicht der aktuellen Gestaltungssatzung für Werbeanlagen, Warenautomaten, Außenverkauf, Warenpräsentation und Außengastronomie
in der Innenstadt von Landstuhl, siehe auch die Stellungnahme v. Büro Stadtgespräch im Anhang
Kommentar des Antragstellers:
„1) Der aktuelle Zustand des
Gebäudes (siehe Bild) ist nicht schön. Durch die Werbeanlage würde das
Erscheinungsbild verbessert werden.
2) Die aktuelle Gestaltungssatzung lässt wohl nur Einzelbuchstaben zu. Dies macht in der Kaiserstraße über Ladengeschäfte wahrscheinlich Sinn. Hier an der Gebäudeseite von der Saarbrücker Straße aus kommend eher nicht. Einzelbuchstaben würden sich über der bereits vorhandenen Anlage überhaupt nicht einfügen. Auch das Werbeschild zu verkleinern (geringere Breite) würde dem Gesamtbild abträglich sein. Eine Abweichung im Einzelfall ist lt. Satzung möglich“
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss möge darüber beraten und entscheiden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen.