Gemeindewerk Stelzenberg - Gründung einer Vertriebsgesellschaft mit den Pfalzwerken; Gründungsbeschluss

Betreff
Gemeindewerk Stelzenberg - Gründung einer Vertriebsgesellschaft mit den Pfalzwerken; Gründungsbeschluss
Vorlage
STE/119/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach Unterzeichnung des Konzessionsvertrages für das Stromnetz ist der Netzübergang zum 01.01.2022 auf die Pfalzwerke-Netz AG geregelt.

Da die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt die gesamte Aufgabe des Gemeindewerkes plant ist auch für den Vertriebsteil eine entsprechende Regelung erforderlich.

Um den Vertriebsteil an die Pfalzwerke zu übergeben, ist die Gründung einer Gesellschaft angedacht. Diese Gesellschaft, die „Pfalzwerke Vertriebsservice GmbH“, wird von den Pfalzwerken gegründet; auch wird von den Pfalzwerken das Stammkapital i.H.v. 25.000,00 Euro in bar eingelegt.

In diese Gesellschaft wird das Gemeindewerk den Vertriebsteil zum Stichtag 01.01.2021 als neuer Gesellschafter einbringen; bei der anschließenden Auflösung der Gesellschaft werden die Pfalzwerke den Gegenwert der Einlage der Gemeinde abkaufen und den Vertriebsteil in ihren eigenen Vertrieb überführen.

Ziel hierbei ist es, den Vertriebsteil der Gemeindewerke in den Vertrieb der Pfalzwerke zu integrieren. 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat Stelzenberg wird empfohlen den Vertriebsteil des Gemeindewerkes auf der Basis des Jahresabschlusses 2020 in die von den Pfalzwerken zu gründende „Pfalzwerke Vertriebsservice GmbH“ einzubringen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: