Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 45 /21
Baustelle: Bruchwiesenstraße 60, 66849 Landstuhl
Projekt: Herstellung
eines Containerstandplatzes für ca. 300 Container
(Abrollcontainer u. Kippermulden) mit
Geländeauffüllungen
Baugeb. gem. BauNV GE Plan-Nr. 2407/83 + 2407/79 +
2412/34
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan......Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
§ 35 BauGB Außenbereich
Für die beabsichtigten Containerstandflächen soll eine Oberfläche mit 1% Neigung ab der Bruchwiesenstraße in Längsrichtung und einem 2%-igen Quergefälle entstehen.
Hierzu wird das Gelände aufgefüllt (laut dem Grundrissplan ist eine Auffüllung bis ca.1,70m
geplant), verdichtet und anschließend als Standort für einen Containerdienst genutzt.
Das Auffüllmaterial wurde durch ein Ingenieurbüro für Geologie & Umweltplanung beprobt. Die Beprobung hat ergeben, dass die Massen abfallrechtlich als nicht gefährlicher Abfall und als nicht nachweispflichtig einzustufen sind.
Beim Aufstellen der Container sind die Abstandsflächen zu beachten.
Die Stadt Landstuhl hat im Gewerbegebiet Nord eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Dementsprechend wurde der Antragsteller aufgefordert, einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre einzureichen. Dieser wird nachgereicht und dem Bauausschuss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen und dem Befreiungsanatrag zuzustimmen.