Bauantrag_Neubau eines Carports_Römerstraße

Betreff
Bauantrag_Neubau eines Carports_Römerstraße
Vorlage
LS/224/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr:   43 /21

Baustelle:     Römerstr. 1b, 66849 Landstuhl

Projekt:      Neubau eines Carports

Baugeb. gem. BauNV MI  Plan-Nr. 1990/10

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

             § 30 BauGB Bebauungsplan....Wohngebäude.....Genehmigungsfrei                                                                                                                     

             § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine

 

Es wurden folgende Vorschriften nicht beachtet: §8 Abs.9 LBauO – Abstandsflächen.

 

Gegenüber Grundstücksgrenzen dürfen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen Garagen (oder sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten) errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.

 

Diese wird bei dem geplanten Carport deutlich überschritten.

 

Darüber hinaus dürfen Gebäude (Garagen, Carports, Nebenanlagen, wie Schuppen etc.) eine Länge von insgesamt 18 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten.

 

Auf dem Grundstück befinden sich bereits zwei Holzschuppen mit überdachtem Fahrradständer und eine Doppelgarage, die zusammen eine Länge von insgesamt 42 m aufweisen.

Beschlussvorschlag:

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.