Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 43
/21
Baustelle: Römerstr. 1b, 66849 Landstuhl
Projekt: Neubau
eines Carports
Baugeb. gem. BauNV MI Plan-Nr.
1990/10
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan....Wohngebäude.....Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Es wurden folgende Vorschriften nicht beachtet: §8 Abs.9 LBauO – Abstandsflächen.
Gegenüber Grundstücksgrenzen dürfen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen Garagen (oder sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten) errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.
Diese wird bei dem geplanten Carport deutlich überschritten.
Darüber hinaus dürfen Gebäude (Garagen, Carports, Nebenanlagen, wie Schuppen etc.) eine Länge von insgesamt 18 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten.
Auf dem Grundstück befinden sich bereits zwei Holzschuppen mit überdachtem Fahrradständer und eine Doppelgarage, die zusammen eine Länge von insgesamt 42 m aufweisen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.