Betr.: Erläuterungen zu
Bauanträgen Gem.BV.Nr: 2/21
Baustelle: Maistraße
16, 66851 Oberarnbach
Projekt: Wohnhaus-Neubau
mit Carport
Baugeb. gem. BauNV......MI.......Plan-Nr.
1090
+ 1102/5
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB
Bebauungsplan.......Wohngebäude......Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 BauGB Ortsbereich
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Bauherr beabsichtigt,
ein Wohnhaus mit einer Einliegerwohnung und einem Doppelcarport zu errichten.
Das Bestandsgebäude soll
im Zuge dessen abgerissen werden. Zur Realisierung des Bauvorhabens sind die Grundstücke
(Flurstück - Nr. 1090 + 1102/5) zu verschmelzen.
Gemäß dem
Flächennutzungsplan befindet sich das Flurstück 1090 im Außenbereich und ist
als Waldfläche deklariert.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens, das tlw. im Außenbereich liegt, ist von der Kreisverwaltung zu prüfen. Nach Einschätzung der Bauabteilung, kann eine Genehmigung für eine geringfügige Überbauung des Grundstücks, das im Außenbereich liegt, in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat möge darüber beraten und entscheiden. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt das Einvernehmen herzustellen.