Sachverhalt:
Gemäß § 21 GemHVO ist nach den örtlichen
Bedürfnissen der Gemeinde, in der Regel jedoch halbjährlich, der Gemeinderat
während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich
der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Bericht über den Haushaltsvollzug der
Ortsgemeinde liegt als Anlage bei.
Näheres wird in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: