Sachverhalt:
Nachdem nach einer zunächst
durchgeführten öffentlichen Ausschreibung keine Angebote eingegangen waren,
wurden nun im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung acht Firmen zur Abgabe
eines Angebotes für die Fensterbauarbeiten in der Wilenstein-Grundschule
Trippstadt aufgefordert. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
23.08.2021 um 11.00 Uhr lag ein Angebot vor, dessen Auswertung folgendes
Ergebnis brachte:
Bieter |
Angebotssumme (brutto) |
Weselberger
Metallbau GmbH Friedhofstr. 49 66919 Weselberg |
72.547,64 EUR |
Kostenprognose |
44.262,65 EUR |
Da das Angebot mit 63,9 % weit über der Kostenschätzung liegt und damit
unangemessen ist, darf gem. § 16d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A kein Zuschlag erteilt
werden.
Die Ausschreibung war daher im Hinblick auf § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
aufheben.
Es soll nun ein freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Der Hauptausschuss möge dies zur Kenntnis nehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
bei Buchungsstelle:
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: