1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Oberarnbach

Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Oberarnbach
Vorlage
OAB/144/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der 1. Nachtragshaushaltsentwurf der Ortsgemeinde Oberarnbach für das Haushaltsjahr 2021 ist fertig gestellt.

 

Bei der Maßnahme 5410-2101 „Radweg nach Obernheim-Kirchenarnbach“ innerhalb des Produktes Gemeindestraßen wurde der neue Ansatz von Auszahlungen in Höhe von  30.000,00 € mit entsprechenden Zuwendungen in Höhe von 22.500,00 € ausgewiesen.

Dies entspricht einem Zuschuss von 75 %.

 

Im Folgejahr werden die Auszahlungen mit 260.000,00 € und die entsprechenden Zuwendungen mit 195.000,00 € veranschlagt. Somit ergeben sich in den beiden Haushaltsjahren Gesamtauszahlungen in Höhe von 290.000,00 € und Gesamtzuwendungen in Höhe von 217.500,00 €.

 

Im Ergebnishaushalt sind die Aufwendungen und Erträge unverändert.

 

Im Finanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen unverändert geplant.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten betragen 22.500,00 € mehr durch den o. g. Zuschuss und belaufen sich auf insgesamt 43.500,00 €.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten erhöhen sich um 30.000,00 € und sind mit 61.800,00 € veranschlagt.

 

Der Gesamtbetrag der Investitionskredite erhöht sich folglich um 7.500,00 € auf 13.300,00 €.

Die Liquiditätskredite bleiben in 2021 unverändert.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat möge über die 1. Nachtragshaushaltssatzung beraten und beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                         nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: