Sachverhalt:
Aufgrund der noch anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie soll im Rahmen der Sitzung geklärt werden ob eine Kerwe 2021 stattfinden kann.
Beschlussvorschlag:
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bzw. der Einschränkung möge der Ortsgemeinderat über die Durchführung der Kerwe Kindsbach entscheiden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: