Baustelle: Hauptstraße , 66851 Linden
Projekt: Errichten
einer PV-Modulanlage mit bis zu 30KWpik
Baugeb. gem. BauNV Allgemeines Wohngebiet Plan-Nr. 757/1
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30
BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Vorhaben liegt in einem
Allgemeinen Wohngebiet, somit ist eine mögliche Störwirkung auf die umgebende
Bebauung nicht auszuschließen und bauaufsichtlich zu prüfen. So sollte eine
mögliche Blendwirkung auf die Nachbarschaft geprüft werden.
Da es sich um eine freistehende
Anlage handelt, ist die Anlage als gewerbliche Anlage anzusehen, die dem
Charakter eines Wohngebietes nicht unbedingt entspricht. Auch optisch
entspricht eine freistehende PV-Anlage nicht dem Charakter eines Wohngebietes.
Weiterhin beabsichtigt der Bauherr
die Querung der „Steinalb“ mit einer rückbaubaren Kabelbrücke, was seitens der
unteren Wasserbehörde geprüft werden muss. Auch sind keine Abstandsflächen zu
den Nachbargrundstücken vorgesehen, was bauordnungsrechtlich durch die
Kreisverwaltung zu prüfen ist.
Beschlussvorschlag:
Die
Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen, da eine
freistehende Anlage nicht dem Charakter eines Wohngebietes entspricht.