Bauantrag- Errichtung einer PV-Modulanlage mit bis zu 30KWpik, Hauptstraße

Betreff
Bauantrag- Errichtung einer PV-Modulanlage mit bis zu 30KWpik, Hauptstraße
Vorlage
LD/079/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Baustelle:     Hauptstraße   , 66851 Linden

 

Projekt:         Errichten einer PV-Modulanlage mit bis zu 30KWpik

 

Baugeb. gem. BauNV  Allgemeines Wohngebiet  Plan-Nr. 757/1

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

 

 

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände   ja / keine               

Das Vorhaben liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet, somit ist eine mögliche Störwirkung auf die umgebende Bebauung nicht auszuschließen und bauaufsichtlich zu prüfen. So sollte eine mögliche Blendwirkung auf die Nachbarschaft geprüft werden.

Da es sich um eine freistehende Anlage handelt, ist die Anlage als gewerbliche Anlage anzusehen, die dem Charakter eines Wohngebietes nicht unbedingt entspricht. Auch optisch entspricht eine freistehende PV-Anlage nicht dem Charakter eines Wohngebietes.

Weiterhin beabsichtigt der Bauherr die Querung der „Steinalb“ mit einer rückbaubaren Kabelbrücke, was seitens der unteren Wasserbehörde geprüft werden muss. Auch sind keine Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken vorgesehen, was bauordnungsrechtlich durch die Kreisverwaltung zu prüfen ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen nicht herzustellen, da eine freistehende Anlage nicht dem Charakter eines Wohngebietes entspricht.