Sachverhalt:
Nach § 33 der Gemeindeordnung ist der
Gemeinderat jährlich vom Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung über
Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten
der Gemeinde, die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossen wurden, zu
unterrichten. Verträge mit ehrenamtlichen Bürgermeistern, Beigeordneten und
Ortsvorstehern unterliegen ebenfalls der Unterrichtungspflicht.
Nicht darunter fallen Geschäfte der
laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder
sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge.
Für das Kalenderjahr 2020 liegen keine
berichtspflichtigen Verträge vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine
berichtspflichtigen Verträge für das Kalenderjahr 2020 vorliegen.