Unterrichtung des Gemeinderates über Verträge gemäß § 33 GemO für 2020

Betreff
Unterrichtung des Gemeinderates über Verträge gemäß § 33 GemO für 2020
Vorlage
HS/264/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 33 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich vom Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde, die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossen wurden, zu unterrichten. Verträge mit ehrenamtlichen Bürgermeistern, Beigeordneten und Ortsvorstehern unterliegen ebenfalls der Unterrichtungspflicht.

 

Nicht darunter fallen Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge.

 

Für das Kalenderjahr 2020 liegen keine berichtspflichtigen Verträge vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine berichtspflichtigen Verträge für das Kalenderjahr 2020 vorliegen.