Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen Gem.BV.Nr: 8/21
Baustelle:
Torweg, 67705 Stelzenberg
Projekt: Anbau eines Anstellbalkons,
Ausbau eines Fensters zur Balkontür sowie Einbau eines Fensters
Baugeb.
gem. BauNV Allgemeindes Wohngebiet Plan-Nr. 619/15
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Der Anstellbalkon ragt teilweise in den 3,00m Grenzbereich. Von Seiten der Unteren Bauaufsichtsbehörde sollte dies bauordnungsrechtlich geprüft werden. Es handelt sich hierbei jedoch, wie bereits erwähnt, um Bauordnungsrecht und liegt somit im Zuständigkeitsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.