Baustelle: Schanzstraße 8, 67705
Trippstadt
Projekt: Umbau bestehender Stall zu
einer Wohnung
Baugeb. gem. BauNV Allgemeines Wohngebiet Plan-Nr. 3/7
Stellungnahme der
Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan..............
Wohngebäude.............
Genehmigungsfrei
§ 30
BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
"Stockäcker, II. Änderung". Die äußere Kubatur des bestehenden Stalls
wird nicht verändert. Ob die geplante grenzständige Terrasse zum Nachbar Fl.St.
3/8 genehmigt werden kann, ist bauordnungsrechtlich durch die Kreisverwaltung
zu prüfen. Der Nachbar hat auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Seitens der Bauabteilung bestehen
bauplanungsrechtlich keine Einwände gegen das Vorhaben.
Das Baugesuch wurde bereits in der
Bauausschusssitzung vom 19.05.2021 behandelt. Wegen des schwierigen
Sachverhaltes sollte zunächst eine Stellungnahme der Kreisverwaltung eingeholt
werden. Diese ist in der Anlage beigefügt.
Die Kreisverwaltung erachtet das
Vorhaben ebenfalls als zulässig, da es den Bestimmungen des Bebauungsplanes
entspricht.
Hinsichtlich der Zufahrt kann man dem Bauherrn keine Vorgaben machen. Das Grundstück ist von der Schanzstraße her erschlossen. Eine separate Zufahrt ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.