Bauantrag_Umbau bestehender Stall zu einer Wohnung, Schanzstraße

Betreff
Bauantrag_Umbau bestehender Stall zu einer Wohnung, Schanzstraße
Vorlage
TRI/159/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Baustelle:     Schanzstraße 8, 67705 Trippstadt

 

Projekt:         Umbau bestehender Stall zu einer Wohnung

 

Baugeb. gem. BauNV  Allgemeines Wohngebiet  Plan-Nr. 3/7

 

 

Stellungnahme der Bauverwaltung:

            § 30 BauGB Bebauungsplan.............. Wohngebäude.............  Genehmigungsfrei

            § 30 BauGB sonstige Vorhaben

             § 34 BauGB Ortsbereich

             § 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung

             § 35 BauGB Außenbereich

             Einwände keine           

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockäcker, II. Änderung". Die äußere Kubatur des bestehenden Stalls wird nicht verändert. Ob die geplante grenzständige Terrasse zum Nachbar Fl.St. 3/8 genehmigt werden kann, ist bauordnungsrechtlich durch die Kreisverwaltung zu prüfen. Der Nachbar hat auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.

Seitens der Bauabteilung bestehen bauplanungsrechtlich keine Einwände gegen das Vorhaben.

Das Baugesuch wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 19.05.2021 behandelt. Wegen des schwierigen Sachverhaltes sollte zunächst eine Stellungnahme der Kreisverwaltung eingeholt werden. Diese ist in der Anlage beigefügt.

Die Kreisverwaltung erachtet das Vorhaben ebenfalls als zulässig, da es den Bestimmungen des Bebauungsplanes entspricht.

Hinsichtlich der Zufahrt kann man dem Bauherrn keine Vorgaben machen. Das Grundstück ist von der Schanzstraße her erschlossen. Eine separate Zufahrt ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Die Bauabteilung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.