Radwegverbindung von Oberarnbach nach Obernheim-Kirchenarnbach

Betreff
Radwegverbindung von Oberarnbach nach Obernheim-Kirchenarnbach
Vorlage
OAB/142/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 31.03.2021, wonach beide Varianten auf Realisierbarkeit überprüft werden sollten, hat die Verbandsgemeindeverwaltung sowohl Kontakt mit dem LBM-Kaiserslautern als auch mit der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarn-bach und der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben aufgenommen. Der erste Termin, mit Vertretern des LBM Kaiserslautern, fand am 21.04.2021 statt und kam zu folgendem Ergebnis:

Der LBM-Kaiserslautern favorisiert, gemäß der Untersuchung aus 2019, nach wie vor die Umsetzung der Variante 1. Sowohl wirtschaftlich gesehen, als auch im Hinblick auf die Eingriffe in die Natur ist diese Variante die beste Alternative. Wollte man die Variante 3, die straßenbegleitende Ausführung, realisieren, müsste der momentan geplante Gehweg entlang der Wohnbebauung am Ortsausgang von Obernheim deutlich verbreitert werden (Radweg mind. 2,50 m plus Gehweg), was zu einer nicht unerheblichen Verschiebung der K20 in Richtung Arnbach führen würde. Zusätzlich zu dem bereits problematischen Eingriff in den 10 m Schutzbereich des Gewässers müsste auch eine dort vorhandene Kanalleitung aufgenommen und neu verlegt werden. Dies wäre alles mit immensen Kosten verbunden, was bereits in der Kostenschätzung aus 2019 berücksichtigt wurde. Für Variante 3 wurden dort Gesamtkosten von rd. 1.265.000,- € ermittelt. Zum Vergleich: Für Variante 1 nur rd. 213.000,- €. Das bedeutet Mehrkosten in Höhe von über 1 Mio. Euro für eine straßenbegleitende Lösung. Herr Lutz vom LBM-Kaiserslautern stellte unmissverständlich klar, dass die Planung der K20 so gut wie abgeschlossen ist und demnächst das Genehmigungsverfahren eingeleitet wird. Eine Änderung der Planung ist von Seiten des LBM ausgeschlossen.

Ein weiterer Aspekt, der gegen die Variante 3 spricht, sind die Zuwendungsrichtlinien. Herr Stein vom LBM-Kaiserslautern erläuterte, dass für einen straßenbegleitenden (nicht selbstständigen) Radweg das Verkehrsaufkommen auf der K20 bzw. K63 nicht hoch genug für eine Förderung ist. Eine Zuwendung wäre in diesem Fall nur für einen selbstständigen Radweg, ohne Bezug zur Straße (ohne Sichtbeziehung) möglich. Hier kann mit einer Förderung in Höhe von ca. 75% aus Mitteln des LVFG gerechnet werden. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Planung sowie die Mehrkosten für die Verbreiterung des Radweges von 2,50 m auf 3,50 m für die gleichzeitige Nutzung des Weges als Rad- und Wirtschaftsweg.

Der zweite Termin, mit Vertretern der der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach und der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, fand am 23.06.2021 statt und kam zu folgendem Ergebnis:

Die Vertreter der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach und der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben haben noch einmal bestätigt, dass der Gemeinderat von Obernheim-Kirchenarnbach den Beschluss gefasst hat, die vom LBM vorgeschlagene Variante 1 auf ihrer Gemarkung umzusetzen. Wie Herr Ortsbürgermeister Traub aber betonte, besteht der grundsätzliche Wille eine gemeinsame Lösung zu finden. Kleinere Abweichungen von der Variante sollten ebenso wenig ein Problem darstellen wie eine geänderte Führung auf der Gemarkung Oberarnbach. Eine straßenbegleitende Führung des Radweges wurde aber generell ausgeschlossen. Hauptgrund ist der Platzmangel im Bereich der bestehenden Bebauung am Ortseingang von Obernheim-Kirchenarnbach. Unabhängig davon, dass die Planung der K20 bereits abgeschlossen ist und kurz vorm Beginn des Genehmigungsverfahren steht, müsste für einen kombinierten Geh- und Radweg die Kreisstraße deutlich in Richtung Arnbach verschoben werden. Auf Grund der engen Platzverhältnisse wäre ein nicht unerheblicher Eingriff in den 10 m Schutzbereich des Gewässers notwendig, was eine Genehmigung dieser Variante voraussichtlich unmöglich machen würde. Außerdem müsste eine vorhandene Kanalleitung verlegt werden, was die Kosten der Gesamtmaßnahme weiter in die Höhe treiben würde.

Alle Anwesenden waren sich weiterhin einig, dass sowohl die straßenbegleitende Führung, als auch die Trasse durch den Wald, auf Grund der topografischen Situation und der damit verbundenen Erdbewegungen, deutlich teurer und damit unwirtschaftlicher sind, als die favorisierte Lösung durch das Wiesental. Inwieweit die Zahlen der Studie des LBM belastbar sind oder nicht sei dabei hingestellt. Ob der Eingriff in die Natur durch das Wiesental und die dabei eventuell tangierten schützenswerten Biotopstrukturen höher einzuordnen ist als die Rodung der Bäume wird ebenfalls bezweifelt und wäre mit der Naturschutzbehörde zu klären.

Damit Radfahrer den gefährlichen Kurvenbereich auf der Kreisstraße zwischen Oberarnbach und Obernheim-Kirchenarnbach umfahren können, soll zeitnah eine Lösung für die Umsetzung der beiden Abschnitte Süd und Mitte gefunden werden. Herr Klein wird sich daher in der nächsten Gemeinderatsitzung für die Umsetzung der leicht veränderten Variante 1 einsetzen und anschließend die Planung auf ihre Genehmigungsfähigkeit überprüfen lassen.

Als Fazit der beiden Termine bleibt festzuhalten, dass eine Untersuchung zur Machbarkeit der straßenbegleitenden Variante bzw. der Variante durch den Wald durch ein Ing.-Büro nicht zielführend wäre und die Ortsgemeinde die finanziellen Mittel hierfür besser einer anderen Verwendung zuführt. Im Hinblick auf die oben genannten Gründe, erscheint die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Variante 1 und deren Ausführung sinnvoller.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante 1. Die fehlenden Haushaltsmittel für 2021 werden in einem Nachtragshaushalt beantragt. Zusätzlich wird Herr Ortsbürgermeister Klein ermächtigt, nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, ein Ing.-Büro mit den notwendigen Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

                                                             außerplanmäßig  

Die notwendigen Mittel müssen über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.                                                   

bei Buchungsstelle:  im Haushalt 2021 nicht enthalten       

 

in Höhe von: 30.000,- € (Ing.-Honorar zur Erstellung der Genehmigungsplanung und der Zuwendungsunterlagen)

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: