Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Betreff
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Vorlage
LD/074/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 110 GemO den Jahresabschluss 2018 nach den Grundsätzen der §§ 112 f GemO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.

 

Allen Ratsmitgliedern wurden mit der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses der Rechenschaftsbericht des Ortsbürgermeisters über die Haushaltsführung, die Bilanz und der Anhang des Haushaltsjahres 2018 übersandt.

 

Über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung des Gemeinderates berichten. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss möge den Jahresabschluss 2018 prüfen und dem Gemeinderat eine Empfehlung aussprechen.

 

Der Gemeinderat möge den geprüften Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Linden feststellen und die geprüften Anlagen zum Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen.

 

Der Gemeinderat möge dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Linden für das Rechnungsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung erteilen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                  ja                                        nein

 

 

Veranschlagung im:                            Investitionsplan                  VV 4.1.3. zu § 103

                                                                (Maßnahme)                          GemO geprüft

 

                                                            Ergebnishaushalt

 

 

                                                             außerplanmäßig                                                            

bei Buchungsstelle:          

 

in Höhe von:         

 

ggf. Deckungsfähigkeit über Buchungsstelle: