Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 110 GemO den
Jahresabschluss 2018 nach den Grundsätzen der §§ 112 f GemO dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.
Allen Ratsmitgliedern wurden mit der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses der Rechenschaftsbericht des Ortsbürgermeisters über die Haushaltsführung, die Bilanz und der Anhang des Haushaltsjahres 2018 übersandt.
Über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses in der Sitzung des Gemeinderates berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
möge den Jahresabschluss 2018 prüfen und dem Gemeinderat eine Empfehlung
aussprechen.
Der Gemeinderat möge den geprüften Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Linden feststellen und die geprüften Anlagen zum Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen.
Der Gemeinderat möge dem Bürgermeister und den Beigeordneten der ehemaligen Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Linden für das Rechnungsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja nein
Veranschlagung im: Investitionsplan VV 4.1.3. zu § 103
(Maßnahme) GemO geprüft
Ergebnishaushalt
außerplanmäßig
in Höhe von:
ggf. Deckungsfähigkeit über
Buchungsstelle: