Betr.: Erläuterungen zu Bauanträgen
Gem.BV.Nr: 35
/21
Baustelle: Mühlstraße 5, 66849 Landstuhl
Projekt: Umnutzung
/ Erweiterung einer bestehenden Garage / Lagerfläche in Heizungsraum,
Außentoilette, Garage, Lagerfläche,Büro
Baugeb. gem. BauNV MI Plan-Nr.
972/14
Stellungnahme der Bauverwaltung:
§ 30 BauGB Bebauungsplan...... Wohngebäude...... Genehmigungsfrei
§ 30 BauGB sonstige Vorhaben
§ 34 Abs. 4 BauGB Abrundungssatzung
Bauplanungsrechtlich bestehen keine Einwände
Das Hauptgebäude wird weiterhin als Zweifamilienhaus genutzt, der jetzt umzubauende Lagerschuppen wird zukünftig im EG als Heizraum, Garage, Lager und Büro genutzt, sowie als Terrasse auf dem Dach.
Die Zulässigkeit einer Dachterrasse ohne Abstandsflächen, eines grenzständigen Home-Office-Büros und einer grenzständigen Außentreppe ist durch die Kreisverwaltung bauordnungsrechtlich zu prüfen.
Die betreffenden Nachbarn sind mit der Planung einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt, das Einvernehmen herzustellen.